III Dokmentation und Datensätze

Staatenwelten

Steuerverein (1835-1853)

 

Gebiet

Der Steuerverein ist eine nordwestdeutsche Zollgemeinschaft zu der sich Hannover und Braunschweig 1834 zusammenschließen. Der Vertrag tritt am 1. Juni 1835 in Kraft. An der nördlichen Grenze liegen die Nordsee und das Großherzogtum Oldenburg, das 1836 beitritt. Im Nordosten grenzen die Freie und Hansestadt Hamburg, das Herzogtum Lauenburg und das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin an den Steuerverein. Im Osten liegt Preußen, im Süden das Kurfürstentum Hessen-Kassel, im Südwesten Preußen und Schaumburg-Lippe, das 1838 beitritt, und im Westen das Königreich der Vereinigten Niederlande. Mit dem Anschluss Hannovers an den Deutschen Zollverein zum 1. Januar 1854 endet der Steuerverein.

 

Geographie/Topographie

Für das Steuervereinsgebiet ergibt sich 1835 eine Fläche von 770 Quadratmeilen. Der GIS-Wert beträgt 42.353km². Mit dem Beitritt Oldenburgs 1836 kommen 114 Quadratmeilen bzw 6.153km² (GIS-Wert), mit dem Anschluss Schaumburg-Lippes 1838 weitere 8,8 Quadratmeilen bzw. 346km² (GIS-Wert) hinzu. Zusammen ergibt dies 892,8 Quadratmeilen bzw. 47.299km² (GIS-Wert).
Das Steuervereinsgebiet erstreckt sich von der Nordsee bis zum Harzgebirge. Der Großteil des Gebiets gehört zur norddeutschen Tiefebene und besteht aus flachem Land, Sandhügeln, Heide und Mooren sowie Marschgebieten an der Nordseeküste, der Elbe und der Weser. Nur die südlichen Gegenden um den Harz sind gebirgig. Höchste Erhebung ist der südlich des Brockens gelegene Wurmberg mit einer Höhe von 968m. Die drei größten Flüsse sind die Ems im Westen, die Weser in der Mitte und die Elbe an der östlichen Grenze.
Das Klima ist im Harzgebiet rau, in der Ebene eher mild und an der Küste sowie in den Marschgebieten und Mooren feucht.

 

Vorgeschichte/Aufbau und Struktur

Nach dem Scheitern des Mitteldeutschen Handelsvereins und der Gründung des Deutschen Zollvereins 1834, stellt der Steuerverein einen letzten Versuch des Königreichs Hannover dar, eine Alternative zum preußisch dominierten deutschen Zollsystem zu schaffen. Bereits im Einbecker Vertrag vom 27. März 1830 hatten sich Hannover, Hessen-Kassel, Oldenburg und Braunschweig zu einem norddeutschen Zollverband zusammengeschlossen, der freien Binnenhandel mit Ausnahme von Salz und Spielkarten sowie eine gemeinsame Zollgrenze vorsah. Da die Vertragspartner aber keine Einigung über die Höhe des Außenzolls erreichen konnten, trat der Zollverband nie in Kraft. Zudem wurde Hessen-Kassel kurz darauf Mitglied des Preußisch-Hessischen Zollvereins.
Mit dem am 1. Mai 1834 in Hannover vereinbarten Steuerverein, der mit Wirkung zum 1. Juni 1835 in Kraft tritt, vereinbaren Braunschweig und Hannover eine Zollunion mit gemeinsamer Zollverwaltung. Der Weg zur Nordseeküste ist dem Deutschen Zollverein somit weiterhin verwehrt.

 

Mitgliedschaft/Territoriale Entwicklung

Gründungsmitglieder des Steuervereins sind das Königreich Hannover und das Herzogtum Braunschweig. Mit Vertrag vom 7. Mai 1836 tritt das Großherzogtum Oldenburg bei, allerdings ohne das Fürstentum Birkenfeld, das zum Preußischen Zollsystem und damit zum Deutschen Zollverein gehört, und ohne das in Holstein liegende Fürstentum Lübeck. Schaumburg-Lippe schließt sich zum 1. Januar 1838 an. Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 1838 treten Hannover für die Grafschaft Hohnstein und das Amt Elbingerode und Braunschweig für das Fürstentum Blankenburg, das Stiftsamt Walkenried und das Amt Calvörde dem preußischen Zollsystem und damit auch dem Deutschen Zollverein bei. Im Gegenzug schließen sich die preußischen Exklaven Hehlingen und Heßlingen sowie Teile des Kreises Minden dem Steuerverein an. 1841 scheidet Braunschweig aus dem Steuerverein aus und tritt dem Deutschen Zollverein bei. Im Steuerverein verbleiben bis 1844 der braunschweigische Harz- und Weser-Distrikt sowie bis 1854 das Amt Thedinghausen, die Ortschaften Bodungen und Oestrum sowie die Dörfer Ostharingen und Ölsburg. Zum 1. Januar 1854 schließen sich auch Hannover zusammen mit dem in Zollunion verbundenen Schaumburg-Lippe sowie Oldenburg dem Deutschen Zollverein an. Der Steuerverein löst sich damit auf.

 

Bevölkerung und Wirtschaftspolitik

Im Gründungsjahr des Steuervereins 1835 beläuft sich die gemeinsame Bevölkerungszahl auf 1.934.115. Die Zolleinnahmen werden entsprechend der Bevölkerungszahl aufgeteilt. Die Vertragsparteien vereinbaren zudem ein gemeinsames Steuergewicht. Wie der Deutsche Zollverein besitzt der Steuerverein einen einheitlichen Außentarif, der allerdings sowohl bei Kolonialgütern als auch bei Fertigwaren deutlich unter den Zollvereinssätzen liegt. Mit Ausnahme von Salz und Spielkarten, für die gesonderte Regelungen getroffen werden, gilt für das Steuervereinsgebiet Handelsfreiheit. 1837 beginnt die allmähliche Annäherung des Steuervereins an den Deutschen Zollverein. Die beteiligten Staaten schließen wechselseitig ihre Exklaven an und vereinbaren ein Zollkartell gegen den Schmuggel.

 

Verwendete Literatur