III Dokmentation und Datensätze

Staatenwelten

Deutscher Zollverein (1834-1870)

 

Gebiet

Der Deutsche Zollverein ist eine Zoll- und Handelsvereinigung souveräner deutscher Bundesstaaten. Er bildet sich 1833 aus dem vertraglichen Zusammenschluss des Preußisch-Hessischen und des Bayerisch-Württembergischen Zollvereins sowie Sachsens und des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins. Die Verträge treten am 1. Januar 1834 in Kraft.
Der Zollverein grenzt 1834 im Norden an das Königreich Hannover, die Fürstentümer Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, das Herzogtum Braunschweig sowie die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Im Osten liegen das Kaiserreich Russland, das Königreich Polen, die Freie Stadt Krakau und das Kaisertum Österreich. Die südliche Grenze bilden Österreich, das Großherzogtum Baden und Frankreich und im Westen befinden sich neben Baden und Frankreich das Großherzogtum Luxemburg und das Königreich der Vereinigten Niederlande. Innerhalb des Zollvereinsgebiets liegen das Herzogtum Nassau, der Homburger Landesteil der Landgrafschaft Hessen-Homburg sowie die braunschweigische Enklave Calvörde.
Gründungsmitglieder sind Preußen, das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, die Königreiche Bayern, Württemberg und Sachsen sowie die im Thüringischen Zoll- und Handelsverein vereinigten Staaten. Hauptorgan des Deutschen Zollvereins ist die Generalkonferenz, eine jährlich an wechselnden Tagungsorten zusammentretende Versammlung der Bevollmächtigten der Mitgliedstaaten. Nach der Reichsgründung 1871 bleiben die Zollvereinsverträge zwar bestehen, die Funktionen des Deutschen Zollvereins gehen aber auf das Deutsche Reich über.

 

Geographie/Topographie

Für den Deutschen Zollverein wird 1834 eine Fläche von 7.719 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 420.301km². Mit dem Anschluss Badens, Nassaus, Frankfurts, Braunschweigs und Luxemburgs vergrößert sich die Fläche bis 1842 auf 8.245 Quadratmeilen bzw. 447.507km² (GIS-Wert) und mit dem Anschluss Hannovers, Schaumburg-Lippes und Oldenburgs 1854 sowie der Eingliederung von Teilen Bremens 1857 auf 9.046 Quadratmeilen bzw. 492.621km² (GIS-Wert). Mit der Eingliederung von Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Lübeck 1867 vergrößert sich die Fläche auf 9.368 Quadratmeilen bzw. 510.628km² (GIS-Wert).
Ab 1871 entspricht das Zollvereinsgebiet dem Staatsgebiet des Deutschen Reichs. Ausnahmen sind die Hansestädte Hamburg und Bremen, die erst 1888 dem Zollgebiet beitreten, und Luxemburg, das nicht zum Deutschen Reich, jedoch zum deutschen Zollgebiet gehört.
In geographischer Hinsicht erstreckt sich der Zollverein 1834 von der Ostsee bis zum Alpenrand. Im nördlichen Teil ist das Flachland vorherrschend, im mittleren und südlichen Teil das Bergland. Die wichtigsten Gebirgssysteme sind die Alpen, das deutsche Mittelgebirge und die Sudeten, höchste Erhebung ist die in den Bayrischen Alpen gelegene Zugspitze mit 2.964m Höhe. Die wichtigsten Flüsse des Zollvereins sind Rhein, Donau, Weser, Elbe, Oder, Weichsel und Memel.
Das Klima ist insgesamt gemäßigt, in den Ostseegebieten feucht und veränderlich und in den Gebirgsgegenden etwas rauer.

 

Vorgeschichte

Obwohl Artikel 19 der auf dem Wiener Kongress verabschiedeten Bundesakte von 1815 bundeseinheitliche Lösungen von Zoll- und Handelsfragen in Aussicht stellte und diesbezügliche Verhandlungen seit 1816 geführt wurden, kam es zu keiner wirtschaftspolitischen Einigung innerhalb des Deutschen Bundes. So stand das preußische Zollgesetz vom 16. Mai 1818, mit dem Preußen sich ein einheitliches Zollgebiet schuf und zum Freihandel überging, am Anfang einer Reihe von Zollverträgen, die schließlich zu einem gemeinsamen Zollvereinsvertrag führten. Maßgeblich voran getrieben wurde die Entwicklung durch Persönlichkeiten wie den Nationalökonom Friedrich List (1789-1846), der am 19. April 1819 in Frankfurt/Main den "Deutschen Handels- und Gewerbeverein" mit gründete, sowie den preußischen Ministern Friedrich von Motz (1775-1830) und Johann Albrecht Friedrich Eichhorn (1779-1856), welche die preußischen Zollverträge aushandelten.
1819 hatte Preußen den ersten der so genannten Enklavenverträge mit Schwarzburg-Sondershausen abgeschlossen, der die von Preußen enklavierten Gebietsteile in das preußische Zollsystem integrierte. Die ebenfalls von preußischem Territorium umgebenen Anhaltischen Staaten wurden 1826 bis 1828 zollpolitisch angeschlossen. Am 14. Februar 1828 gelang Motz die Bildung des Preußisch-Hessischen Zollvereins mit Hessen-Darmstadt. Kurz zuvor, am 18. Januar 1828, war der Bayerisch-Württembergische Zollverein gegründet worden. Am 24. September 1828 hatten sich 18 mitteldeutsche Staaten, darunter Sachsen, Hannover, Hessen-Kassel, Nassau, Braunschweig und die thüringischen Staaten zum Mitteldeutschen Handelsverein zusammengeschlossen, der sich besonders gegen die preußische Zollpolitik richtete. Der preußisch-süddeutsche Handelsvertrag vom 27. Mai 1829 und der Anschluss Kurhessens an den Preußisch-Hessischen Zollverein am 25. August 1831 sprengten jedoch den Mitteldeutschen Handelsverein und bereiteten den Abschluss der Zollvereinsverträge vor: Am 22. März 1833 wurde der Vertrag zwischen dem Preußisch-Hessischen und dem Bayerisch-Württembergischen Zollverein geschlossen, am 30. März 1833 trat das Königreich Sachsen dem neuen Zollverein bei, und am 10. Mai 1833 kam der Vertrag über die Gründung des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins zustande, dessen Mitgliedstaaten einen Tag später gemeinsam dem Deutschen Zollverein beitraten. Die 1833 geschlossenen Verträge traten zum 1. Januar 1834 in Kraft.

 

Aufbau und Struktur

Die Ziele des zunächst auf acht Jahre befristeten und danach immer wieder verlängerten Zollvertrags sind die Schaffung eines einheitlichen deutschen Wirtschaftsraums, eines gemeinsamen Markts mit einer Zollgrenze gegen dritte Staaten, und der Verzicht auf Binnenzölle.
Hauptorgan des Deutschen Zollvereins ist bis 1866 die Generalkonferenz, eine alljährlich Anfang Juni mit wechselndem Tagungsort zusammentretende Versammlung der Bevollmächtigten der Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedstaat führt in diesem Gesandtenkongress eine Stimme, mit Ausnahme der thüringischen Staaten sowie Frankfurts und Nassaus die jeweils eine gemeinsame Stimme haben. Die Generalkonferenz ist das beratende und beschließende Organ des Zollvereins, in der Einstimmigkeit erforderlich ist. Die Beschlüsse der Generalkonferenz in Fragen der gemeinsamen Zollgesetzgebung haben Gesetzeskraft und bedürfen nicht mehr der Ratifizierung der einzelstaatlichen Regierungen. Die administrative Ausführung der Zollvereinsgesetze hingegen obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten. Einziges gemeinsames Verwaltungsorgan ist das Zentral-Rechnungsbüro mit Sitz in Berlin, das für die Verteilung der gemeinsamen Zolleinnahmen - anteilig nach Bevölkerungszahl - zuständig ist. Die Zolleinnahmen werden allerdings nicht ein- oder ausgezahlt sondern lediglich verrechnet und in Form von Ausgleichzahlungen direkt zwischen den einzelnen Staaten entrichtet.
Nach der Gründung des Norddeutschen Bundes wird die Generalkonferenz entsprechend der geänderten Zollvereinsverträge vom 8. Juli 1867 durch einen Zollbundesrat mit Mehrheitsvotum, und durch ein Zollparlament mit nach allgemeinen, gleichen und direkten Wahlen ermittelten Abgeordneten abgelöst. Gemäß dem preußischen Vorschlag werden Bundesrat und Reichstag des Norddeutschen Bundes für den Zollbundrat und das Zollparlament einfach um die Vertreter der nicht zum Norddeutschen Bund gehörenden Zollvereinsstaaten Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt und Luxemburg erweitert.
Mit der Gründung des Deutschen Reichs entfällt das Zollparlament als besondere Institution. Der Zollverein geht in das deutsche Zollgebiet über und der Reichstag übernimmt die Aufgaben des Zollparlaments.

 

Mitgliedschaft

Die Zugehörigkeit zum Deutschen Zollverein ist dreifach gestuft.
Es gibt erstens die dem Zollverein unmittelbar angehörenden Immediat-Mitglieder, die auf der Generalkonferenz als Einzelne vertreten sind und ein Zustimmungsrecht beim Erlass der Zollgesetze sowie beim Abschluss von Handelsverträgen ausüben. 1834 sind dies Preußen, Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel, Bayern, Württemberg und Sachsen.
Zweitens gibt es eine Gruppe von Staaten, die einen engeren Zollbund eingegangen sind und durch diesen dem Deutschen Zollverein angehören, wie im Fall des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins. Rein formell sind zwar die einzelnen thüringischen Staaten Mitglieder des Zollvereins, im Deutschen Zollverein und vor allem auf der Generalkonferenz treten sie jedoch nur mit einer Stimme als Gesamtverband auf.
Die dritte Gruppe bilden eine Reihe von Exklaven oder kleineren selbständigen Gliedstaaten des Deutschen Bundes, die einem größeren Gliedstaat durch Zollanschlussverträge zollrechtlich angegliedert sind, dadurch auch dem Zollverein angehören, aber dort nicht als selbständige Mitglieder geführt werden. Dies ist 1834 für die selbständigen Staaten Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Waldeck der Fall, die ebenso eine Zolleinheit mit Preußen bilden wie die zu Mecklenburg-Schwerin gehörenden Exklaven Netzeband und Rossow, die Lippe-Detmolder Exklaven Cappel, Lipperode und Kempen-Grevenhagen, das Hessen-Homburger Oberamt Meisenheim, das Oldenburger Fürstentum Birkenfeld, der Schwarzburg-Sondershausener Landesteil Sondershausen, die Schwarzburg-Rudolstädter Gebiete Frankenhausen, Straußberg und Schlotheim, die Sachsen-Weimar-Eisenacher Exklaven Allstedt und Oldisleben sowie die Sachsen-Coburg und Gothaer Exklave Volkenroda und das Fürstentum Lichtenberg. Desgleichen gehören die Sachsen-Coburg und Gothaer Exklaven Nassach, Erlsdorf und Königsberg zum bayerischen Zollgebiet, Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen zum württembergischen Zollgebiet sowie das kurhessische Schmalkalden und das preußische Erfurt zum thüringischen Zollgebiet.
Bereits unmittelbar nach seiner Gründung erweitert der Zollverein seine Mitgliedschaft. 1836 treten Baden und Nassau bei, ebenso 1836 folgt Frankfurt, das zwar Einzelmitglied ist, sich auf der Generalkonferenz aber durch den nassauischen Bevollmächtigten mitvertreten lässt. Zum 1. Januar 1842 schließt sich Braunschweig als Immediat-Mitglied an, allerdings verbleibt der braunschweigische Harz- und Weserdistrikt beim Steuerverein. Im selben Jahr kommt Lippe-Detmold in Zollunion mit Preußen hinzu. Luxemburg gehört ab 1842 zum Zollverein, hat aber insofern einen Sonderstatus, als es zwar vom Status her Immediat-Mitglied ist, aber jeder Zollvertragsverlängerung durch einen Sondervertrag beitritt und auf der Generalkonferenz von Preußen mitvertreten wird.
Zum 1.Januar 1854 treten Hannover zusammen mit dem in Zollunion verbundenen Schaumburg-Lippe sowie Oldenburg bei. Damit verfügt der Zollverein zum ersten Mal über einen Zugang zur Nordsee. Nach Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 schließen sich Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Lübeck an. Als letzte Staaten treten 1888 Hamburg und Bremen dem Zollverein bei, nachdem ihnen in langwierigen Verhandlungen Freihäfen zugestanden worden waren.

 

Bevölkerung

Mit Gründung des Deutschen Zollvereins erfolgt erstmals eine einheitliche Bevölkerungsaufnahme, nach der in sämtlichen Zollvereinsstaaten in einem Dreijahresrhythmus Volkszählungen nach denselben Grundsätzen durchgeführt werden. Einheitlich erhoben werden für alle Zollvereinsstaaten die Zahl der ortswohnhaften Bevölkerung, der Familien, Altersgruppen und Geschlechter.
Für den Deutschen Zollverein wird 1834 eine Bevölkerungszahl von 23.478.120 angegeben. Mit den neuen Mitgliedstaaten Baden, Nassau, Frankfurt, Braunschweig, Lippe-Detmold und Luxemburg erhöht sich die Bevölkerungszahl bis 1843 auf 28.498.136. Mit dem Beitritt Hannovers, Schaumburg-Lippes und Oldenburgs steigt die Bevölkerungszahl bis 1855 auf 32.721.094. Nach den Anschlüssen von Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Lübeck 1867 liegt die Einwohnerzahl bei 37.869.823.
1858 leben 27% der Bevölkerung des Deutschen Zollvereins in Städten.
In konfessioneller Hinsicht setzt sich die Bevölkerung des Zollvereins 1858 aus 62% Protestanten, 37% Katholiken, 0,1% Mennoniten und 1,3% Juden zusammen. Ab 1871 entsprechen die Bevölkerungszahlen weitgehend denen des Deutschen Reichs zuzüglich Luxemburg und bis 1888 abzüglich Hamburg und Bremen.

 

Wirtschaft

Bodennutzung und Landwirtschaft

1858 werden 45% des Gebiets des Deutschen Zollvereins als Garten- und Ackerland genutzt, 25% des Areals sind Wald- und Forstgebiete, 17% Wiesen und Weiden.
Im Getreideanbau ist der Roggenanbau am weitesten verbreitet gefolgt von Weizen, Hafer, Hirse und Gerste.
Der Viehbestand liegt 1867 bei 3.068.951 Pferden, 14.131.672 Rindern, 27.793.327 Schafen, 6.815.500 Schweinen und 1.786.555 Ziegen.
Sonderkulturen wie Wein-, Tabak- und Zuckerrübenanbau profitieren von einem frühzeitig angelegten ausgedehnten Zollschutz. Für den Rübenzucker wird ab 1841 eine gemeinsame Steuer erhoben, welche die durch sinkende Zuckerimporte entstandenen finanziellen Einbußen der Staaten ausgleichen soll.

Bergbau

Der Schwerpunkt der Kohleförderung im Deutschen Zollverein liegt mit rund 95% in Preußen. Der Steinkohleertrag beläuft sich 1860 auf 13.555.328t und erreicht mit 190.109.440t im Jahre 1913 den Höchstwert. Die Förderquote für Braunkohle liegt 1860 bei 4.761.060t und steigert sich bis 1913 mit 87.233.337t auf den achtfachen Wert. 1860 werden 1.472.457t Eisenerz gefördert, 1913 liegt der Wert bei 35.598.611t.

Gewerbe und Industrie

Der Deutsche Zollverein ist ein stützender Faktor im Übergang von der kleingewerblichen Wirtschaft zur modernen Industrie. So hat beispielsweise im zuvor von zahlreichen Staatsgrenzen durchzogenen Rhein-Main-Raum der Wegfall der Binnenzölle die Entstehung eines industriellen Ballungsraumes erleichtert. 1862 liegt die Stahlproduktion im Zollverein bei 535.212t und steigert sich bis 1910 auf 13.155.070t.

Handel

Durch die kostengünstigere gemeinschaftliche Zollverwaltung können die Mitgliedstaaten ihre Gewinne durch Zolleinnahmen erheblich steigern. Die Klein- und Mittelstaaten profitieren darüber hinaus von einer funktionstüchtigen preußischen Zollverwaltung und teilweise auch vom höheren Konsum innerhalb des preußischen Staates. In Preußen selber hingegen sinken die Gewinne in den ersten Jahren, was die Zollvereinsgründer vorausgesehen und als Gegenleistung für die politischen Vorteile in Kauf genommen hatten. Die aus einzelstaatlicher Sicht sehr positive Entwicklung der Zolleinnahmen trägt letztlich dazu bei, den Zollverein selbst in schwierigen Zeiten zusammenzuhalten.
Beginnend mit den Niederlanden 1839 schließt der Zollverein auch internationale Handelsverträge u.a. mit England, Belgien, Portugal, Sardinien, der Türkei und Dänemark. 1853 kommt nach langwierigen Verhandlungen ein Handelsvertrag mit Österreich zustande, der das Land weitgehend in das Zollvereinsgebiet integriert. Diese Sonderstellung wird nach Abschluss des Freihandelsvertrags mit Frankreich 1866 aufgegeben.

Währung, Maße, Gewichte

In den Zollvereinsverträgen von 1833 vereinbaren die beteiligten Staaten "dahin zu wirken, dass in ihren Ländern ein gleiches Münz-, Maß- und Gewichtssystem in Anwendung komme". Die Dresdner Münzkonvention von 1838 legt die Kölner Mark als einheitliches Maß für die süddeutschen Gulden und die norddeutschen Taler fest. Zur Erleichterung des gegenseitigen Zahlungsverkehrs wird die so genannte Vereinsmünze mit einem festgelegten Silberanteil von 33,4g bei 37,1g Gesamtgewicht als gemeinsame Hauptsilbermünze eingeführt.
1839 wird der Zollzentner zu 100 Zollpfund à 500g für alle Mitgliedstaaten verbindlich eingeführt. Eine einheitliche Maß- und Gewichtsordnung wird erst im Norddeutschen Bund verabschiedet, eine einheitliche Währung kommt erst im Deutschen Reich 1873 zustande.

 

Verkehr

Eisenbahnen

Die erste Eisenbahnverbindung innerhalb des Deutschen Zollvereins ist die 1835 fertiggestellte Strecke Nürnberg-Fürth im Königreich Bayern. 1870 umfasst das Streckennetz innerhalb des Zollvereins inklusive der nicht im Zollverein vertretenen Staaten Hamburg und Bremen eine Gesamtlänge von etwa 20.000km

Wasserstraßen

Hauptschifffahrtsstraßen des Deutschen Zollvereins sind 1850 Rhein, Mosel, Main, Donau, Weser, Elbe, Oder, Weichsel und Memel. Der Rhein ist von Emmerich bis Koblenz zur Beförderung von Schiffen mit einer Tragfähigkeit bis zu 599t ausgebaut, Elbe und Mosel für Schiffe bis zu 399t, Main, Memel, Weser sowie Donau von Regensburg bis Passau bis zu 199t und die Weichsel unter 99t.

See- und Binnenhäfen

Die wichtigsten Seehäfen des Deutschen Zollvereins sind 1850 die preußischen Ostseehäfen Stralsund, Greifswald, Wolgast, Swinemünde, Stettin, Kolberg, Rügenwalde, Stolpmünde, Danzig, Elbing, Pillau, Königsberg und Memel. Bedeutende Rheinhäfen befinden sich in Ruhrort, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Koblenz, Mainz, Ludwigshafen und Mannheim. Wichtige Häfen an der Mosel sind Trier und Koblenz, am Main Höchst, Frankfurt, Hanau, Steinheim, Freudenberg, Wertheim, Würzburg und Bamberg, an der Weser Minden, Erder, Rinteln, Holzminden, Beverungen und Karlshafen sowie an der Donau Kelheim, Regensburg und Passau.
An der Elbe sind hervorzuheben Magdeburg, Riesa und Dresden, an der Oder Frankfurt, Breslau und Kosel, an der Weichsel Thorn und an der Memel Tilsit.

 

Territoriale Entwicklung ab 1914/Kulturerbe

De facto endet die Geschichte des Deutschen Zollvereins mit der Reichsgründung 1871. Die Zollvereinsverträge bleiben zwar bestehen, die Funktionen des Deutschen Zollvereins gehen aber auf das Deutsche Reich über, das nach Artikel 33 seiner Verfassung ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet bildet. Eine Ausnahme stellt Luxemburg dar, das nicht dem Deutschen Reich angehört, aber noch 1903 die Zollgemeinschaft mit dem Deutschen Reich bis 1959 verlängert. Da Luxemburg während des Ersten Weltkriegs völkerrechtswidrig von deutschen Truppen besetzt wird, tritt es zum Jahresende 1918 aus dem Zollverein aus.
Der politischen Integrationskraft des Deutschen Zollvereins vergleichbar ist die Entwicklung hin zur Europäischen Union, die mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 ihren Anfang nimmt.
Die seit 1847 namentlich an den Deutschen Zollverein erinnernde Zeche und Kokerei Zollverein in Essen gehört seit 2001 zum Weltkulturerbe der UNESCO und wird für kulturelle und museale Zwecke genutzt.

 

Verwendete Literatur