III Dokmentation und Datensätze

Staaten

Schwarzburg-Rudolstadt (1820-1914)

 

Staatsgebiet

Das Staatsgebiet des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt liegt in Mitteldeutschland. Es besteht aus den drei getrennt voneinander liegenden Landesteilen Rudolstadt, Leutenberg, und Frankenhausen. Das südlich gelegene Kernland Rudolstadt grenzt an das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, die Herzogtümer Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen und das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Der südöstliche Landesteil Leutenberg ist von dem preußischen exklavierten Kreis Ziegenrück, Reuß-Lobenstein, Reuß-Ebersdorf und Sachsen-Coburg-Saalfeld umgeben. Der nördliche Landesteil Frankenhausen grenzt an das Sondershausener Kerngebiet und die preußische Provinz Sachsen. Zum Staatsgebiet gehören sieben Exklaven: Straußberg grenzt an die preußische Provinz Sachsen und Schwarzburg-Sondershausen, Schlotheim zusätzlich an die Sachsen-Gotha-Altenburger Exklave Volkenroda, Elxleben befindet sich zwischen Schwarzburg-Sondershausen, Sachsen-Gotha-Altenburg und der preußischen Provinz Sachsen, Seebergen und Angelroda liegen im Gothaer Gebiet des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg, Österöda befindet sich in Sachsen-Weimar-Eisenach und Weisbach zwischen Reuß-Ebersdorf, Reuß-Lobenstein und dem preußischen exklavierten Kreis Ziegenrück. Innerhalb des Staatsgebiets befinden sich die Sachsen-Gotha-Altenburger Enklave Ammelstädt und die Reuß-Greizer Enklave Rauschengesees. Hauptstadt und Regierungssitz ist Rudolstadt, Residenzen befinden sich in Rudolstadt, Schwarzburg und Frankenhausen

 

Geographie/Topographie

Für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt wird 1836 eine Fläche von 19 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 1.036km² (1820). Schwarzburg-Rudolstadt liegt in Thüringen. Es teilt sich in die nördlich gelegene Unterherrschaft mit Schlotheim, Straußberg und Frankenhausen und die südliche gelegene Oberherrschaft mit den Landesteilen Rudolstadt und Leutenberg. Das gesamte Staatsgebiet Schwarzburg-Rudolstadts ist gebirgig. In der Oberherrschaft, die mit ihrem südlichen Teil im Thüringer Wald, mit ihrem nördlichen im thüringischen Hügelland liegt, sind die höchsten Punkte der 872m hohe Großfarmdenkopf und der 828m hohe Wurzelberg. An der Nordgrenze der Unterherrschaft liegt der 466m hohe Kyffhäuser, in dem der Sage nach Kaiser Friedrich Barbarossa ruht. Die Oberherrschaft hat sehr steinigen und wenig ertragreichen Boden, in der Unterherrschaft hingegen findet sich fruchtbarer Boden. Mehr als 40% des Landes sind bewaldet.
Hauptflüsse der Oberherrschaft sind die Saale, die als wichtigste Nebenflüsse die Loquitz mit der Sormitz sowie die Schwarza aufnimmt und die Ilm. Im Südwesten der Unterherrschaft fließt die Wipper, an der östlichen Grenze berührt die Unstrut Frankenhausen. In Frankenhausen befindet sich ein Solbad, Schwarzburg und Blankenburg sind seit 1840 klimatische Kurorte. Das Klima ist überwiegend mild, in der höher gelegenen Oberherrschaft etwas rauer.

 

Geschichte bis 1815/20

Schwarzburg-Rudolstadt gehört wie Schwarzburg-Sondershausen zur Familie der Schwarzburger, die seit der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts im thüringischen Raum nachweisbar ist. Seinen Namen führt es nach dem um 776 erstmals urkundlich erwähnten Ort "Rudolfestat" an der Saale. Seit 1326 besaß Rudolstadt Stadtrecht und gelangte um 1340 in den Besitz der Grafen von Schwarzburg. Seit dem 15. Jahrhundert gliederte sich das Gebiet der Schwarzburger in die seit 1485 unter Oberhoheit der sächsischen Albertiner stehende Unterherrschaft um Sondershausen und die unter Oberhoheit der sächsischen Ernestiner stehende Oberherrschaft am Thüringer Wald. Bei der Teilung von 1571 bzw. 1599 entstanden die zwei Hauptlinien Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sonderhausen. Schwarzburg-Rudolstadt erhielt zwei Drittel der Oberherrschaft mit Schwarzburg, Rudolstadt, Blankenburg, Leutenberg, Paulinzella und Stadtilm und das zur Unterherrschaft gehörige Drittel Frankenhausen zugesprochen. Nach Beseitigung der sächsischen Oberhoheit wurde Schwarzburg-Rudolstadt 1710 in den Reichsfürstenstand erhoben. Im Jahre 1807 trat das Fürstentum dem Rheinbund bei.

 

Staats- und Regierungsform, Herrscherhaus

Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt ist eine Monarchie. Die regierenden Fürsten stammen aus der Rudolstädter Linie des Hauses Schwarzburg. Für Friedrich Günther (reg. (1807) 1814-1867) regiert bis zu seiner Volljährigkeit seine Mutter Karoline Louise von Hessen-Homburg (1771-1854). Auf Friedrich Günther folgen sein Bruder Albert (reg. 1867-1869) und dessen Sohn Georg Albert (reg. 1869-1890). Letzter regierender Fürst ist Günther Victor (reg. 1890-1918), der Großneffe von Friedrich Günthers Vater Ludwig Friedrich II. (reg. 1793-1807). Ab 1909 regiert Günther Victor in Personalunion das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Nach der landständischen Verfassung vom 8. Januar 1816 wird ein Landtag eingerichtet, der aus je sechs Vertretern der Rittergutsbesitzer, der Städte und der Landgemeinden zusammengesetzt ist. Der Landtag tritt alle sechs Jahre zusammen und hat Mitwirkungsrechte bei der Gesetzesbewilligung sowie ein Petitions- und Beschwerderecht. Mit dem Grundgesetz vom 21. März 1854 wird Schwarzburg-Rudolstadt eine konstitutionelle Monarchie. Bei der Ausübung des Gesetzgebungs- und Besteuerungsrechts ist der Fürst nun an die Zustimmung des Landtags gebunden.
Seit der Wahlrechtsänderung von 1870 werden die vier Vertreter der Höchstbesteuerten und die 12 Abgeordneten der übrigen wahlberechtigten Staatsangehörigen in direkter, geheimer Abstimmung gewählt. Die Wahlperiode dauert drei Jahre. Der Landtag wählt einen Präsidenten aus seiner Mitte und wird für die Zeit, in der er nicht versammelt ist, durch einen ständigen Ausschuss vertreten. Die Staatsverwaltung ist per Gesetz vom 7. Febr. 1868 neu organisiert worden. Danach liegt die oberste Leitung der Regierungsgeschäfte beim Ministerium, das aus einem Minister und mehreren Abteilungsvorständen besteht, die alle dem Landtag verantwortlich sind.

 

Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur

Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt verfügt nicht über Mittelbehörden. An Unterbehörden bestehen 1820 in der Oberherrschaft die Ämter Rudolstadt, Blankenburg (von Rudolstadt mitverwaltet), Ehrenstein (von Amt Paulinzella mitverwaltet), Ilm mit Sitz in Stadtilm, Paulinzella, Schwarzburg mit Sitz in Königsee, Leutenberg und Könitz (mitverwaltet von Amt Leutenberg). In der Unterherrschaft gibt es die Ämter Frankenhausen und Straußberg sowie den Gerichtsbezirk Schlotheim und das Vogteiamt Seebergen. Von 1809 bis 1850 existiert die "Landeshauptmannschaft Frankenhausen" als mittlere Verwaltungsbehörde für die Ämter der Unterherrschaft. 1823 tritt Schwarzburg-Rudolstadt die Exklave Seebergen an Sachsen-Gotha-Altenburg ab. Im Jahre 1850 werden die Ämter abgeschafft und als übergeordnete Behörden auf der unteren Verwaltungsebene die drei Landratsämter Rudolstadt, Königsee und Frankenhausen gebildet. Gemeinsam mit den Herzogtümern Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau sowie dem Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen ist die Schwarzburg-Rudolstädter Justiz seit 1817 dem Ober-Appellationsgericht in Zerbst unterstellt. 1850 schließt sie sich dem Ober-Appellationsgericht in Jena an, dem auch die Justiz der anderen thüringischen Staaten unterstellt ist.

 

Bevölkerung

Nach amtlicher Zählung von 1819 hat das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt 53.611 Einwohner. Bis 1852 nimmt die Bevölkerungszahl um 29% auf 69.038 zu. Von 1852 bis 1910 erhöht sich die Einwohnerzahl um weitere 46% auf 100.702. Das Stadt-Land-Verhältnis liegt zwischen 1834 und 1864 unverändert bei rund 70% Landbevölkerung und rund 30% Stadtbevölkerung. Die Hauptstadt Rudolstadt hat 1836 ca. 6.000 Einwohner. Bis 1905 verdoppelt sich die Einwohnerzahl auf 12.494. Die Bevölkerung des Fürstentums gehört fast ausschließlich der evangelisch-lutherischen Glaubensrichtung an. Der Anteil der Katholiken erhöht sich von 0,15% im Jahre 1864 auf 1% im Jahre 1905, der Anteil jüdischer Mitbürger verringert sich von 0,2% im Jahre 1864 auf 0,1% im Jahre 1905.

 

Wirtschaft

Bodennutzung und Landwirtschaft

Die Ackerbau-Erträge Schwarzburg-Rudolstadts reichen kaum für den Eigenbedarf. Angebaut werden Getreide, Kartoffeln, Gemüse und vor allem Flachs. Von herausragender Bedeutung ist hingegen die Forstwirtschaft im Thüringer Wald. Vorherrschend ist das Nadelholz. Nach der Zählung von 1904 beläuft sich der Viehbestand auf 3.550 Pferde, 21.178 Rinder, 18.720 Schafe, 34.302 Schweine und 17.662 Ziegen.<7p>

Bergbau

Braunkohle- und Eisen-Bergbau wird vornehmlich im Schwarzatal betrieben. Die Braunkohle-Fördermenge beträgt 1860 noch 10.965t jährlich und steigert sich bis 1881 auf 47.050t. Die Eisenerzförderung erreicht mit 17.837t im Jahre 1884 ihren Höchstwert. In den Tälern der Schwarza, Lichte und Loquitz finden sich zahlreiche Schieferbrüche. Eine Saline besteht in Frankenhausen.

Gewerbe und Industrie

Die Gewerbefreiheit wird 1864 in Schwarzburg-Rudolstadt eingeführt. Die bedeutendsten Gewerbe des Fürstentums sind die Porzellanindustrie und die Glasindustrie, die beide ausschließlich in der Oberherrschaft betrieben werden. 1849 wird die erste Porzellanfabrik in der Residenzstadt Rudolstadt gegründet. Bedeutend sind zudem die Fabrikation von Holzwaren sowie die Woll- und Garnspinnerei. Die Eisen- und Stahlproduktion ist vornehmlich im Schwarzatal angesiedelt. Die Roheisenproduktion liegt 1850 bis 1858 bei durchschnittlich 1.385t. Die Stahlproduktion hat 1860 eine Quote von 150t pro Jahr und erreicht ihren Höchstwert 1861 mit 356t.

Handel

Handel wird vornehmlich mit Holz und Holzwaren, Schiefer, Porzellan, Glas, Eisen, Garn und Gewebe, Leder, Wolle und Schlachtvieh betrieben. Wollmärkte werden in Rudolstadt und Frankenhausen abgehalten.

Währung, Maße, Gewichte

Bis 1837/38 wird in Schwarzburg-Rudolstadt nach Talern zu 24 Groschen à 12 Pfennigen gerechnet. 1838 tritt das Fürstentum für die Oberherrschaft der süddeutschen Münzkonvention vom 25. August 1837 bei und rechnet nach Gulden und Kreuzern. Für die Unterherrschaft hingegen liegt gemäß der Dresdner Münz-Konvention der Taler zu 30 Silbergroschen à 12 Pfennig zugrunde. Längenmaß ist der Fuß, Flächenmaß die Quadratrute und Handelsgewicht das Leipziger Pfund.

 

Verkehr

Eisenbahnen

Rudolstadt erhält 1874 als letzte thüringische Residenz Eisenbahnanschluss. Um 1900 umfasst das Eisenbahnnetz des Fürstentums 112km, wovon 106,1km zur Preußischen Staatsbahn und 5,9km zur Privatbahn Mühlhausen-Ebeleben gehören. 1913 beträgt das Eisenbahnnetz des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt 129,9km für normalspurige Eisenbahnen und befindet sich fast ausschließlich im Besitz des preußischen Staates.

 

Kultur und Bildung

Um die Jahrhundertwende bestehen in Schwarzburg-Rudolstadt ein Gymnasium, zwei Realschulen, ein Lehrerseminar, zwei höhere Mädchenschulen und 135 Volksschulen. Die Schulaufsicht obliegt der evangelischen Landeskirche. Die fürstliche Landesbibliothek in Rudolstadt ist seit 1807 dem städtischen Lesepublikum zugänglich. Das 1757 von Fürst Friedrich Carl (1736-1793) in der Ludwigsburg eingerichtete "Fürstliche Naturalienkabinett zu Schwarzburg-Rudolstadt" füllt im 19. Jahrhundert in systematischer Ordnung sieben Räume des Schlosses und wird von einem hauptamtlichen Kustos betreut. Von 1794 bis 1803 leitet Goethe von Weimar aus das 1792/93 erbaute Theater in Rudolstadt. Später geben die Musiker Franz Liszt und Niccolo Paganini Gastspiele und Richard Wagner erhält 1834 eine Anstellung als Korrepetitor.

 

Zugehörigkeit zu Staatengemeinschaften, Zollsystemen und Zollvereinen

Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird Schwarzburg-Rudolstadt von dem Kanzler und Regierungspräsidenten Friedrich Wilhelm Freiherr von Ketelhodt (1766-1836) vertreten. Seit 1815 ist das Fürstentum Mitglied des Deutschen Bundes und führt im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) eine eigene Stimme. Im "Engeren Rat" teilt es sich dagegen eine Stimme mit dem Großherzogtum Oldenburg, den Herzogtümern Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen sowie dem Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Per Vertrag zwischen Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt werden die zum Großteil von der preußischen Provinz Sachsen umgebenen Gebiete Frankenhausen, Straußberg und Schlotheim 1822 Teil des preußischen Zollgebiets und damit auch 1828 des Preußisch-Hessischen Zollvereins. Für die übrigen Gebiete wird Schwarzburg-Rudolstadt 1828 Mitglied des Mitteldeutschen Handelsvereins. 1833 schließt sich das Fürstentum dem Thüringischen Zoll- und Handelsverein an und wird über diesen 1834 Gründungsmitglied des Deutschen Zollvereins.
Im Deutschen Krieg 1866 stellt sich Schwarzburg-Rudolstadt auf preußische Seite und tritt gemäß Vertrag vom 18. August 1866 dem Norddeutschen Bund bei. 1867 gibt es die Militärhoheit an Preußen ab. 1871 wird Schwarzburg-Rudolstadt Bundesstaat des Deutschen Reichs .Im Bundesrat besitzt das Fürstentum eine Stimme und ist im Reichstag durch einen Abgeordneten vertreten. Nach dem Tod des letzten Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen 1909 werden Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt in Personalunion regiert.

 

Territoriale Entwicklung ab 1914/Kulturerbe

Auf ruhigem und parlamentarischem Wege verläuft der politische Umbruch in den beiden schwarzburgischen Fürstentümern, die seit 1909 von Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt (1852-1925) in Personalunion regiert werden. Zwar wird der Arbeiter- und Soldatenrat am 15. November 1918 zur höchsten gesetzgebenden Gewalt in Schwarzburg-Rudolstadt, doch drängt zunächst niemand den Fürsten zu einer sofortigen Abdankung und der Landtag arbeitet weiter. Am Tag des Inkrafttretens der neuen republikanischen Verfassung, dem 23. November 1918, legt der Fürst die Regierungsgeschäfte für Schwarzburg-Rudolstadt nieder, zwei Tage später auch für Schwarzburg-Sondershausen. Der Schwarzburger Fürst ist damit von allen deutschen Fürsten am längsten auf dem Thron geblieben. Bereits zwei Tage vor der Abdankung, am 21. November 1918, hat der alte Landtag die Einrichtung der "Günther-Stiftung" beschlossen, mit deren Hilfe das Residenzschloss Heidecksburg erhalten und in einem weit gefassten Sinn kulturell genutzt werden sollte. Bereits 1919 sind die Wohn- und Festräume der Heidecksburg öffentlich zugänglich. Mit Inkrafttreten des Gemeinschaftsvertrags am 4. Januar 1920 geht der Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt im neugeschaffenen Land Thüringen mit der Hauptstadt Weimar auf.
Heute bildet Rudolstadt gemeinsam mit Saalfeld einen der 23 Landkreise und kreisfreien Städte des Bundeslandes Thüringen. Seit 1950 ist auch das ehemalige fürstliche Naturalienkabinett Bestandteil der Staatlichen Museen Heidecksburg, seit 1991 "Thüringer Landesmuseum Heidecksburg". Es ist damit das älteste der sieben heute bestehenden Naturmuseen oder anderer naturkundlicher Sammlungen in Thüringen. Neben den Wohn- und Festräumen und dem Naturalienkabinett sind heute im Schloss Heidecksburg die Gemälde- und Porzellangalerie, eine Ausstellung zur Kulturgeschichte Schwarzburg-Rudolstadts und die Waffensammlung "Schwarzburger Zeughaus" zu besichtigen. Für wechselnde Sonderausstellungen stehen die "Hofküche" sowie das graphische Kabinett zur Verfügung. Das ehemalige Residenzschloss ist zudem Sitz der "Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten" sowie des "Thüringischen Staatsarchivs Rudolstadt".

 

Verwendete Literatur