III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Untermainkreis (1820-1836)

 

Gebiet

Der Untermainkreis, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird auf der Grundlage der Verordnungen von 1808 und 1817 nach französischem Vorbild als Mittelbehörde des Königreichs Bayern gegründet. Regierungssitz ist Würzburg. Im Norden grenzt er an Hessen-Kassel, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Hildburghausen, im Osten an Sachsen-Coburg-Saalfeld und den bayerischen Obermainkreis, im Süden an den bayerischen Rezatkreis, den württembergischen Jagstkreis sowie den badischen Main- und Tauberkreis und im Westen an das hessen-darmstädtische Starkenburg. Innerhalb des Untermainkreises befinden sich die zu Sachsen-Hildburghausen gehörenden Enklaven Nassach, Erlsdorf und Königsberg sowie die Sachsen-Weimar-Eisenacher Enklave Lichtenberg.

Für den Untermainkreis wird 1820 eine Fläche von 8.860km² angegeben (GIS-Wert). Die Einwohnerzahl liegt 1820 bei 510.102.

Mit der Verordnung vom 29. November 1837 werden die bestehenden Kreise umbenannt und teilweise neu gegliedert. Der Untermainkreis geht in dem neu eingerichteten Kreis Unterfranken und Aschaffenburg auf.