III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Provinzialregierung Osnabrück (1820-1822)

 

Gebiet

Die Provinzialregierung Osnabrück wird auf Grundlage des Reskripts vom 14. Juli 1816 als Mittelbehörde des Königreichs Hannover eingerichtet, nachdem die Verwaltung in dem von den französischen Truppen im November 1813 geräumten Gebiet vorerst provisorisch von Hannover ausgeübt wurde und im Zuge der Bestimmungen des Wiener Kongresses von 1815 die Niedergrafschaft Lingen mit Emsbüren vom Königreich Preußen sowie des Herzogtums Arenberg-Meppen vom Herzog von Arenberg an Hannover abgetreten worden waren. Regierungssitz ist Osnabrück.
Die Provinzialregierung ist zuständig für das Fürstentum Osnabrück, den Kreis Meppen, den Bezirk von Emsbüren und die Niedergrafschaft Lingen mit ihren jeweiligen Ämtern. Die Provinzialregierung Osnabrück grenzt im Norden an die ebenfalls zu Hannover gehörende Provinzialregierung Aurich, im Osten an das Großherzogtum Oldenburg und die Provinzialregierung Hannover, im Süden an die zur preußischen Provinz Westfalen gehörenden Regierungsbezirke Minden und Münster , und im Westen an die ebenfalls zu Hannover gehörende Grafschaft Bentheim sowie die Niederlande.

Für die Provinzialregierung Osnabrück wird eine Fläche von 97 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 5.502km² für das Jahr 1820. Die Einwohnerzahl liegt 1820 bei 212.372.

Mit dem Edikt "betreffend die Bildung der künftigen Staatsverwaltung" vom 12. Oktober 1822 wird die Provinzialregierung Osnabrück aufgelöst und mit der Grafschaft Bentheim zusammengelegt. Aus beiden Gebieten entsteht 1823 die Landdrostei Osnabrück.