III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Landeskommissariat Konstanz (1864-1914)

 

Gebiet

Das Landeskommissariat Konstanz ersetzt auf Grundlage des Organisationsgesetzes für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 weitgehend den bisherigen Seekreis des Großherzogtums Baden. Im Gegensatz zu den bisherigen Kreisregierungen nimmt das Landeskommissariat als Regionalbehörde ausschließlich Aufsichts- und Koordinierungsaufgaben für die 1864 eingerichteten Bezirksämter wahr. Regierungssitz ist Konstanz. Im Norden grenzt das Landeskommissariat an den württembergischen Schwarzwaldkreis und den preußischen Regierungsbezirk Hohenzollernsche Lande, im Osten an den württembergischen Donaukreis, im Süden an die jenseits des Bodensees gelegene Schweiz und im Westen an das badische Landeskommissariat Freiburg. Zum Landeskommissariat gehören zudem die im Regierungsbezirk Hohenzollernsche Lande gelegene Exklave Wangen, die im Königreich Württemberg gelegenen Exklaven Adelsreuthe und Tepfenhard, die in der Schweiz gelegene Exklave Büsingen sowie die Bodensee-Inseln Mainau und Reichenau.

Innerhalb des Landeskommissariats Konstanz befinden sich die hohenzollernschen Enklaven Thalheim, Thiergarten, Igelswies, Tautenbronn und Mühlhausen sowie die württembergischen Enklaven Bruderhof und Hohentwiel.

Für das Landeskommissariat Konstanz wird 1864 eine Fläche von 4.225km² angegeben (GIS-Wert). Die Einwohnerzahl liegt 1864 bei 275.486 und steigert sich bis 1905 um 13% auf 311.318.