1867

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Gesamter Beobachtungsraum: Norddeutscher Bund

 

Im Februar 1867 finden erste Wahlen zum Reichstag des Norddeutschen Bundes statt. Aufgabe dieses Parlaments ist es, eine Verfassung zu erarbeiten, wobei die preußische Regierung einen Entwurf einbringt, der im April 1867 in veränderter Form angenommen wird. Anders als der Deutsche Bund von 1820 erhält der Norddeutsche Bund eine starke Exekutive. Neben dem Parlament vertritt ein Bundesrat die Mitgliedsstaaten. Die Exekutive besteht aus dem Bundespräsidium und dem Bundeskanzler, der wiederum vom Präsidium gewählt wird. Die Verfassung tritt am 1. Juli 1867 in Kraft. Das Bundespräsidium hat der preußische König inne. Bereits am 14. Juli 1867 ernennt er den preußischen Ministerpräsidenten zum Bundeskanzler. Am 31. August 1867 wird ein neuer Reichstag gewählt, da das Parlament vom Februar lediglich die Verfassung zu erarbeiten hatte.[1]

Anders als der Deutsche Bund macht der Norddeutsche Bund auch ein Zoll- und Handelsgebiet aus (Artikel 33 der Verfassung). Nicht mehr die einzelnen Länder sind Teil des Deutschen Zollvereins, sondern der Norddeutsche Bund für die ihm angehörenden Staaten. Nicht zum Norddeutschen Bund gehören Baden, Bayern, Württemberg und der südliche Teil Hessen-Darmstadts. Ebenso wie Luxemburg bleiben sie aber weiterhin Teil des Deutschen Zollvereins.[2]

 

Hamburg

 

Die in Holstein liegenden Exklaven Hamburgs werden zum 15. November 1867 Teil des Deutschen Zollvereins.[3]

 

Oldenburg

 

Das oldenburgische Fürstentum Lübeck erhält 1867 das holsteinische Amt Ahrensbök (ohne das Dorf Travenhorst), die Güter Dunkelsdorf, Eckhorst, Mori, Groß-Steinrade und Stockelsdorf sowie die ehemaligen Stiftsdörfer Böbs, Schwinkenrade und Schwochel. Hierdurch werden die beiden bisher getrennten Teile des Fürstentums Lübeck vereinigt.[4]

 

Österreich

 

Ungarn erhält 1867 eine weitgehende Autonomie und eine parlamentarische Regierungsform.
Der so genannten Ausgleich mit Österreich vereinbart außerdem, dass Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien erneut Teil Ungarns werden. Kaiser Franz Joseph I. (1830-1916) lässt sich in Pest zum König von Ungarn krönen. Es entsteht die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie. Die österreichische Hälfte wird auch als Zisleithanien bezeichnet, Ungarn als Transleithanien.[5]

 

Preußen

 

Aus den 1866 hinzugewonnen hessischen Gebieten bildet Preußen im Februar 1867 die neuen Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden. Zum Regierungsbezirk Kassel gehören das ehemalige Kurfürstentum Hessen-Kassel sowie die von Bayern abgetretenen Gebiete und der ehemals zu Hessen-Darmstadt gehörende Kreis Vöhl. Der Regierungsbezirk Wiesbaden umfasst das ehemalige Herzogtum Nassau, die Stadt Frankfurt, den Landesteil Homburg der Landgrafschaft Hessen-Homburg sowie die von Hessen-Darmstadt abgetretenen Kreise Biedenkopf  und Gießen. Eduard von Moeller (1814-1880) nimmt als Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau im April 1867 seine Arbeit auf[6], bis dahin wurde das Gebiet von zwei preußischen Ziviladministratoren verwaltet.[7]

 

Preußen ergreift mit dem Patent vom 12. Januar 1867 Besitz von den Herzogtümern Holstein und Schleswig. Diese bilden als zunächst zwei getrennte Regierungsbezirke die neue Provinz Schleswig-Holstein. Ebenso wie der Staat Preußen ist auch die neue Provinz Teil des Deutschen Zollvereins.[8]

 

Meisenheim, das bis 1866 zur Landgrafschaft Hessen-Homburg gehörte, kommt 1867 an die Rheinprovinz, ohne jedoch einem Regierungsbezirk anzugehören. Erst 1869 kommt das Gebiet als eigener Landkreis zum Regierungsbezirk Koblenz.[9]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Bayern

 

Die Gemeinde Schaugau mit etwa 1.000 Einwohnern kommt vom Regierungsbezirk Oberbayern an den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg.[10]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Hamburg / Lübeck / Preußen

 

Preußen und die Hansestädte Hamburg und Lübeck vereinbaren am 20. Dezember 1867, die Elbe zu regulieren. Außerdem wird das beiden Städten gehörende Kondominat Geesthacht um drei Ortschaften vergrößert.[11]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Luxemburg

 

Das Großherzogtum Luxemburg wird mit dem Londoner Vertrag vom 11. Mai 1867 zu einem neutralen Staat.[12]

 

Waldeck

 

Waldeck und Preußen schließen am 18. Juli 1867 einen Vertrag, der die gesamte innere Verwaltung Waldecks und Pyrmonts an Preußen überträgt. Preußen erhält hierfür die gesamten Landeseinnahmen des Fürstentums, bestreitet aber auch sämtliche Verwaltungskosten. Die Verwaltung erfolgt im Namen des Fürsten durch einen von Preußen ernannten Landesdirektor.[13]

 



[1] Vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 3, S. 646-668.

[2] Vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 3, S. 630f.

[3] Vgl. Der territoriale Abschluss des Deutschen Zollvereins im Jahre 1868, abgedr. in: ANDB, 1, S. 1109-1120, hier S. 1109.

[4] Vgl. Vertrag über den Verzicht an den Herzogtümern Schleswig und Holstein zwischen Oldenburg und Preußen vom 27. September 1866, abgedr. in: CTS, 133, S. 193-195. Siehe auch: Hartmann, Großherzogtum (Freistaat) Oldenburg, S. 137 und S. 217; Prange, Der Landesteil Lübeck, S. 569.

[5] Vgl. Bérenger, Die Geschichte des Habsburgerreiches 1273 bis 1918, S.606 und S. 659f; Lichtenberger, Österreich, S. 5.

[6] Der Oberpräsidialbezirk Provinz Hessen-Nassau wird mit Erlass vom 7. Februar 1868 offiziell geschaffen. Vgl. Grundriß, Band 11, S. 288.

[7] Vgl. Franz, Hessen 1820-1939, S. 288f; Grundriß, Band 11, S. 288, S. 319-326 und S. 423; Zabel, Räumliche Behrödenorganisation im Herzogtum Nassau, S. 289.

[8] Vgl. Brandt, Geschichte Schleswig-Holsteins, S. 240f; Hennings, Schleswig-Holstein, S. 15; Kühl, The National Minorities in the Danisch-German Border Region, S. 26.

[9] Vgl. Grundriß, Band 7, S. 138.

[10] Vgl. Die Volkszahl der Deutschen Staaten nach den Zählungen seit 1816, Jg. 1879.

[11] Vgl. Rainer Postel, Hamburg, in: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B: Mitteldeutschland, hrsg. von Thomas Klein, 22 Bde., Bd. 17: Hansestädte und Oldenburg, Marburg 1978, S. 61-135, hier S. 74.

[12] Vgl. Vertrag über das Großherzogtum Luxemburg zwischen Österreich, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Preußen und Russland vom 11. Mai 1867, abgedr. in: CTS, 135, S. 1-6. Siehe auch: Lepszy, Woyke, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 174f; Trausch, Deutschland und Luxemburg vom Wiener Kongreß bis zum heutigen Tage, S. 206.

[13] Vgl. Vertrag zwischen Preußen und Waldeck vom 18. Juli 1867, abgedr. in: CTS, 135, S. 231-237. Siehe auch: Klein, Waldeck, S. 268.