1836

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Baden

 

Das Großherzogtum Baden wird zum 1. Januar 1836 Teil des Deutschen Zollvereins. Eine Übereinkunft zwischen Baden und dem Königreich Württemberg vom November 1835 legt fest, dass mit dem Eintritt Badens in den Zollverein die 1831 vereinbarte Zollverwaltung der badischen Exklave Schluchtern und Ruchsen durch das Württembergische Zollsystem endet. Ebenso hört die Verwaltung der württembergischen Exklaven Hohentwiel, Bruderhof und Herschberg durch das Badische Zollsystem auf. Auch für die gemeinsamen Kondominate Widdern und Edelfingen soll die Zollverwaltung ab 1836 getrennt erfolgen.[1]

 

Frankfurt

 

Mit Vertrag vom 2. Januar 1836 wird die Freie Stadt Frankfurt Teil des Deutschen Zollvereins. Der Vertrag tritt am 1. April 1836 in Kraft.[2]

 

Hessen-Homburg

 

Der Landesteil Homburg der Landgrafschaft Hessen-Homburg wird mit Vertrag vom 20. Februar 1835 dem Hessisch-Darmstädtischen Zollsystem angeschlossen und über dieses auch Teil des Deutschen Zollvereins. Der Vertrag tritt am 1. Januar 1836 in Kraft. Der Landesteil Meisenheim gehört bereits seit 1830 zum Preußischen Zollsystem und seit 1834 zum Deutschen Zollverein.[3]

 

Nassau

 

Das Herzogtum Nassau schließt am 10. Dezember 1835 einen Vertrag über den Beitritt zum Deutschen Zollverein ab, der am 1. April 1836 wirksam wird.[4]

 

Oldenburg

 

Das Großherzogtum Oldenburg tritt mit seinem Landesteil Oldenburg dem Steuerverein bei. Der am 7. Mai 1836 unterzeichnete Vertrag tritt noch im selben Jahr in Kraft. Der Landesteil Fürstentum Birkenfeld ist bereits seit 1830 Teil des Preußischen Zollsystems, der in Holstein gelegene Landesteil Fürstentum Lübeck ist aufgrund seiner Lage ebenfalls nicht betroffen.[5]

 

Preußen

 

Zwischen den zur preußischen Provinz Brandenburg gehörenden Regierungsbezirken Potsdam und Frankfurt/Oder kommt es zu einem Gebietstausch. Der zum Regierungsbezirk Frankfurt/Oder gehörende Kreis Beeskow kommt zu Potsdam und bildet dort ab dem 1. Januar 1826 den Kreis Beeskow-Storkow. Potsdam gibt dagegen die Ortschaften Wentorff, Kemlitz und Falkenberg an Frankfurt ab, diese kommen zum Frankfurter Kreis Luckau.[6]

 

Württemberg, Stadt Stuttgart

 

Der Ort Berg wird nach Stuttgart eingemeindet.[7]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Krakau

 

Die Republik Krakau wird 1836 durch Truppen Preußens, Österreichs und Russlands besetzt. Während die preußischen und russischen Truppen bald wieder abziehen, bleiben die österreichischen Truppen bis 1841. Wegen des Widerspruches Preußens kann Österreich die Republik Krakau aber zunächst nicht annektieren.[8]

HGIS Germany bildet die Besetzung von Gebieten nicht ab.

 

Oldenburg

 

Der Kniphausener Erbfolgestreit eskaliert im Sturm auf die Burg Kniphausen: Nach dem Tod des Grafen Wilhelm Gustav Friedrich von Bentinck entbrennt ein Erbfolgestreit zwischen seinem Sohn Gustav Adolf und den englischen Verwandten des Hauses. Diese versuchen 1836 die Burg Kniphausen zu stürmen, scheitern aber.[9]

Die Herrschaft Kniphausen stand spätestens seit dem Berliner Abkommen von 1825 als standesherrliches Gebiet unter oldenburgischer Oberherrschaft. Eine Abbildung in HGIS Germany erübrigt sich daher.

 



[1] Vgl. Vertrag zwischen Baden und Bayern, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Preußen, Sachsen sowie dem Thüringischen Zoll- und Handelsverein vom 2. Mai 1835, abgedruckt in: CTS, 85, S. 129-153; Übereinkunft zwischen Baden und Württemberg vom November 1835, abgedruckt in: CTS, 85, S. 355-357. Siehe auch: Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, S. 84.

[2] Vgl. Vertrag zwischen dem Senat der freien Stadt Frankfurt und Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt sowie dem Thüringischen Zoll- und Handelsverein vom 2. Januar 1836, abgedruckt in: CTS, 85, S. 431-450. Siehe auch: Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, S. 86f; Grundriß, Band 11, S. 274.

[3] Vgl. Vertrag zwischen Hessen-Darmstadt und Hessen-Homburg vom 20. Februar 1835, abgedruckt in: CTS,  Siehe auch: Dörlemeyer, Fragmentarische Staatlichkeit, S. 25; Grundriß, Band 11, S. 225; Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, S. 123.

[4] Vgl. Vertrag zwischen Nassau und Baden, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt sowie dem Thüringischen Zoll- und Handelsverein vom 10. Dezember 1835, abgedr. in: CTS, 85, S. 387-408. Siehe auch: Festenberg-Packisch, Geschichte des Zollvereins, S. 201; Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, S. 85-94.

[5] Vgl. Vertrag zwischen Braunschweig, Hannover und Oldenburg vom 7. Mai 1836, abgedr. in: CTS, 86, S. 131-146. Siehe auch: Eckhardt, Schaer, Herzogtum und Großherzogtum Oldenburg, S. 315; Renz, Steuerverein, S. 1166.

[6] Vgl. Grundriß, Band 5, S. 63f.

[7] Vgl. Redecker, Schöntag, Beiwort zu den Karten, S. 14; Sauer, Das Werden einer Großstadt, S. 46.

[8] Vgl. Rhode, Polen und die polnische Frage, S. 710f.

[9] Vgl. Lübbing, Oldenburg, S. 80.