1835

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Hessen-Darmstadt

 

Der Regierungsbezirk Rheinhessen wird mit Edikt vom 4. Februar 1835 aufgehoben. Wie bereits 1832 die beiden anderen Regierungsbezirke Hessen-Darmstadts, wird er nun in Kreise eingeteilt. Eine begrenzte mittelbehördliche Kompetenz behält allerdings der Kreisrat des bisherigen Regierungssitzes Mainz. Er hat als Provinzialkommissar eine Aufsichtsfunktion über das gesamte Gebiet seines Regierungsbezirks.[1]

 

Hohenzollern-Sigmaringen

 

Ein Vertrag vom 12. Oktober 1835 legt fest, dass bestimmte Gebiete Hohenzollern-Sigmaringens in Zollfragen durch das Großherzogtum Baden verwaltet werden. Es handelt sich dabei um das sigmaringer Oberamt Wald, das bisher aufgrund seiner Lage als „Landzunge“ innerhalb Badens nicht zum Deutschen Zollverein gehörte. Hinzu kommen die Orte Bittelschiess und Ettisweiler des Oberamts Sigmaringen. Da die zum Oberamt Wald gehörende Exklave Bärenthal aufgrund ihrer Lage in Württemberg bereits zum Deutschen Zollverein gehört, ist diese nicht betroffen. Mit dem Eintritt Badens in den Deutschen Zollverein 1836 werden dann auch diese Hohenzollernschen Landesteile Teil des Zollvereins.[2]

 

Sachsen

 

Im Königreich Sachsen lösen am 1. Mai 1835, basierend auf einer Verordnung vom 6. April 1835, vier Kreisdirektionen die vorherigen Kreise als mittlere Verwaltungsbehörden ab. Die Kreisdirektion Bautzen mit Sitz in der Stadt Bautzen[3] umfasst das Gebiet der ehemaligen Markgrafschaft Bautzen sowie das Justizamt Stolpen. Die Bezirke der Kreisdirektionen Dresden und Leipzig entsprechen in ihrem Umfang in etwa den Vorgängern Meißnischer Kreis und Leipziger Kreis. Die Kreisdirektion Zwickau umfasst dagegen in etwa den ehemaligen Vogtländischen und den Erzgebirgischen Kreis.[4]  

 

Steuerverein

 

Das Königreich Hannover und das Herzogtum Braunschweig schließen sich zum 1. Juni 1835 zum Steuerverein zusammen. Der Vertrag über den Steuerverein wurde bereits am 1. Mai 1834 unterzeichnet, er umfasst die Territorien Hannovers und Braunschweigs ohne die von dritten Staaten ganz umgebenen Gebiete. Hierbei ist die von Preußen umschlossene braunschweigische Exklave Calvörde betroffen. Ebenso wie der Deutsche Zollverein hat der Steuerverein einen einheitlichen Zolltarif. Entsprechend seiner Lage wird er mitunter auch als Norddeutscher Steuerverein bezeichnet. Durch die Gründung des Vereins bleibt dem Deutschen Zollverein zunächst der Zugang zur Nordsee verwehrt.[5]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Oldenburg

 

Der Hafenort Brake wird zum Freihafen.[6]

Informationen zu Städten bietet HGIS Germany nur für Berlin, Dresden, Hannover, Karlsruhe, München und Stuttgart sowie für die Stadtstaaten, die als Polygone dargstellt sind.

 

Preußen / Russland

 

Preußen und Russland erreichen 1835 eine Einigung über die genaue Grenze zwischen der preußischen Provinz Schlesien und Russland. Der Vertrag vom 20. Februar 1835 legt die Grenze zwischen dem Punkt, an dem sie die Provinz Posen berührt und dem Gebiet der Republik Krakow fest. Die Grenze folgt im Wesentlichen der bereits 1808 festgelegten Grenzlinie entlang des Flusses Prosna, nur für strittige zuvor Gebiete gibt es eine Neufestlegung.[7]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Sachsen, Stadt Dresden

 

Die Vororte Friedrichstadt, Antonstadt und Leipziger Vorstadt werden 1835 nach Dresden eingegliedert. Alle drei Vororte waren auch zuvor keine selbstständigen Gemeinden.[8]

Die drei Orte sind in HGIS Germany bereits seit 1820 im Dresdner Stadtgebiet berücksichtigt.

 



[1] Vgl. Franz, Hessen 1820-1939, S. 286; Klein, Hessische Staaten, S. 664; Reuling, Verwaltungs-Einteilung 1821-1855, S. 168 und S. 173.

[2] Vgl. Vertrag zwischen Baden und Hohenzollern-Sigmaringen vom 12. Oktober 1835, abgedr. in: CTS, 85, S. 341-346.

[3] Auch Budyšin oder Budissin (sorbisch).

[4] Vgl. Karlheinz Blaschke, Königreich Sachsen und Thüringische Staaten, in: Kurt G. A. Jeserich u.a., Hg., Deutsche Verwaltungsgeschichte, 6 Bde., Bd. 2: Vom Reichsdeputationshauptschluß bis zur Auflösung des Deutschen Bundes, Stuttgart 1983, S. 608-644, hier S. 619; Grundriß, Band 14, S. 11-14 sowie S. 124-210.

[5] Vgl. Vertrag zwischen Braunschweig und Hannover vom 1. Mai 1834, abgedr. in: CTS, 84, S. 205-220. Siehe auch: Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, S. 82; Klein, Königreich Hannover, S. 744; Rudolf Renz, Steuerverein, in: Gerhard Taddey, Hg., Lexikon der deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges, Stuttgart 1977, S. 1166.

[6] Vgl. Wasser und Schifffahrtsamt Bremerhaven, Hg., Geschichtliches über Unter- und Außenweser. URL: www.wsa-bremerhaven.de/geschichte/chronik.html (20. Dezember 2006).

[7] Vgl. Vertrag zwischen Preußen und Russland vom 20. Februar 1835, abgedr. in: CTS, 85, S. 77-89. Siehe auch: Grundriß, Band 4, S. 8.

[8] Vgl. Wilfrid Hahn, Auf dem Weg zur Großstadt, in: Dresdner Geschichtsverein, Hg., Dresden. Die Geschichte der Stadt. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Dresden 2002, S. 133-166, hier S. 145.