Regierungsbezirk Leipzig

 

Die Kreisdirektion Leipzig, die in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird auf Grundlage der Verordnung vom 6. April 1835 aus dem Leipziger Kreis sowie dem zuvor zum Meißner Kreis gehörenden Amt Oschatz sowie den zuvor zum Erzgebirgischen Kreis gehörenden Ämtern Nossen, Penig, Rochsburg und Wechselburg als Mittelbehörde des Königreichs Sachsen gebildet. Regierungssitz ist Leipzig.1835 ist die Kreisdirektion in die drei Amtshauptmannschaften Borna, Grimma und Rochlitz untergliedert. Zum 1. Oktober 1838 kommt Döbeln als vierte Amtshauptmannschaft hinzu. 1855 geht das Amt Nossen an die Kreisdirektion Dresden. Ab 1874 werden die Kreisdirektionen in Kreishauptmannschaften umbenannt.

 

 

Ausgangsjahr 1835

 

 

1.       Name

Leipzig

2.       Historische Bezeichnung

Kreisdirektion

3.       Fläche (GIS-Wert)

3.589 km²

4.       Hauptstadt

Leipzig

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Sachsen

6.       Provinz

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

9.       Existent bis

noch existent als Regierungsbezirk im Freistaat Sachsen

 

 

 

 

Änderungen ab 1836

 

 

1871

 

 

 

7.       Externes Zollsystem

Beobachtung der Zollsysteme endet

8.       Zoll- und Handelsverein

Beobachtung der Zoll- und Handelsvereine endet

Teil des Deutschen Zollgebiets