Regierungsbezirk Unterrheinkreis

 

Der Unterrheinkreis, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird am 1. Mai 1832 aus dem Main- und Tauberkreis sowie Teilen des Neckarkreises als Mittelbehörde des Großherzogtums Baden eingerichtet. Regierungssitz ist Mannheim. Mit dem Organisationsgesetz für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 wird der Unterrheinkreis durch das Landeskommissariat Mannheim ersetzt.

 

 

Ausgangsjahr 1832

 

 

1.       Name

Unterrheinkreis

2.       Historische Bezeichnung

Kreis

3.       Fläche (GIS-Wert)

3.382 km²

4.       Hauptstadt

Mannheim

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Baden

6.       Provinz

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

keiner

 

 

9.       Existent bis

1864

 

 

 

 

Änderungen ab 1833

 

 

1836

 

 

 

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

1864

 

 

 

9.       Existenz

Ende des Regierungsbezirks Unterrheinkreis