Regierungsbezirk Mannheim

 

Das Landeskommissariat Mannheim ersetzt auf Grundlage des Organisationsgesetzes für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 den bisherigen Unterrheinkreis des Großherzogtums Baden. Im Gegensatz zu den Kreisregierungen nimmt das Landeskommissariat als Regionalbehörde ausschließlich Aufsichts- und Koordinierungsaufgaben für die 1864 eingerichteten Bezirksämter wahr. Regierungssitz ist Mannheim.

 

 

Ausgangsjahr 1864

 

 

1.       Name

Mannheim

2.       Historische Bezeichnung

Landeskommissarbezirk

3.       Fläche (GIS-Wert)

3.447 km²

4.       Hauptstadt

Mannheim

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Baden

6.       Provinz

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

9.       Existent bis

1945

 

 

 

 

Änderungen ab 1865

 

 

1871

 

 

 

7.       Externes Zollsystem

Beobachtung der Zollsysteme endet

8.       Zoll- und Handelsverein

Beobachtung der Zoll- und Handelsvereine endet

Teil des Deutschen Zollgebiets