Kondominat Widdern

 

Widdern besteht 1820 als Kondominat zwischen den Staaten Baden und Württemberg. Das Kondominatsgebiet ist bewohnt; um 1860 wird eine Einwohnerzahl von ca. 1.400 Personen in der Stadt Widdern angegeben. Widdern ist seit 1350 Kondominat. Seit diesem Jahr ist die Stadt zwischen den so genannten Ganerben aufgeteilt. Die Ganerbschaft war eine gebräuchliche Form der Vererbung im Mittelalter und meint die Vererbung eines Nachlassgegenstandes an mehrere Erben. Ab 1675 ist Widdern in Besitz des Bischofs von Würzburg, der Grafen von Württemberg, der Herren von Gemmingen sowie der Herren von Züllenhardt. Ab 1805 teilen sich Baden und Württemberg das Kondominat, das 1846 beendet wird.

 

 

Ausgangsjahr 1820

 

 

1.       Name

Widdern

2.       Zweitname(n)

 

3.       Fläche (GIS-Wert)

15 km²

 

 

Politisch-administrative Zuordnung

 

 

4.       Erster Staat

Baden

5.       Zweiter Staat

Württemberg

6.       Dritter Staat

keiner

7.       Regierungsbezirk

keiner

8.       Kreis

 

9.       Amt

 

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

10.     Externes Zollsystem

keines

11.     Zoll- und Handelsverein

keiner

 

 

12.     Existent bis

1846

 

 

 

 

Änderungen ab 1821

 

 

1831

 

 

 

10.     Externes Zollsystem

Teil des Württembergischen Zollsystems

11.     Zoll- und Handelsverein

Teil des Süddeutschen Zollvereins

 

 

1834

 

 

 

11.     Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

1846

 

 

 

4.       Erster Staat

Württemberg

5.       Zweiter Staat

keiner (Ende des Kondominats)