III Dokmentation und Datensätze

Staaten

Sachsen-Gotha-Altenburg (1820-1825)

 

Staatsgebiet

Das Staatsgebiet des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg befindet sich in Mitteldeutschland und besteht aus den zwei getrennt voneinander liegenden Fürstentümern Altenburg und Gotha sowie den exklavierten Gebieten Stadtroda (das ehemalige Sachsen-Eisenberg) und Camburg. Das Fürstentum Altenburg mit Stadtroda und Camburg grenzt an das Königreich Sachsen, das reussische Kondominat Fürstentum Gera, das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und die preußische Provinz Sachsen. Das Fürstentum Gotha grenzt an die preußische Provinz Sachsen, die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen und die zu Hessen-Kassel gehörende Exklave Schmalkalden. Zum Staatsgebiet gehören zudem zahlreiche Exklaven: Die exklavierte ehemaligen Herrschaft Kranichfeld liegt zwischen Sachsen-Weimar-Eisenach, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und der preußischen Provinz Sachsen. Volkenroda grenzt an die preußische Provinz Sachsen und die beiden Schwarzburger Fürstentümer. Treppendorf, Vierzehnheiligen, Lichtenhain und Mosen befinden sich in Sachsen-Weimar-Eisenach. Mumsdorf liegt in der preußischen Provinz Sachsen. Neukirchen-Lauterbach, Nazza und Werningshausen befinden sich zwischen der preußischen Provinz Sachsen und Sachsen-Weimar-Eisenach. Neukirchen und Rußdorf liegen im Königreich Sachsen. Röpsen ist im Kondominat Fürstentum Gera zu finden. Neuroda und Traßdorf befinden sich zwischen Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen. Ammelstädt liegt in Schwarzburg-Rudolstadt. Saalthal besteht aus zwei Teilgebieten und befindet sich zwischen Schwarzburg-Rudolstadt und dem preußischen exklavierten Kreis Ziegenrück. Schweinitz liegt zwischen Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Weimar-Eisenach. Hilbersdorf liegt zwischen der Sachsen-Weimar-Eisenacher Exklave Rußdorf, der zum Kondominat Fürstentum Gera gehörenden Exklave Lichtenberg und dem sächsischen Anteil an der Exklave Hilbersdorf.
Das zwischen Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Sachsen-Hildburghausen und Bayern gelegene Kondominat Römhild wird gemeinsam mit Sachsen-Meiningen verwaltet. Innerhalb des Staatsgebiets von Sachsen-Gotha-Altenburg befinden sich die Schwarzburg-Sondershausener Enklave Geschwenda, die Schwarzburg-Rudolstädter Enklaven Seebergen und Angelroda, die Sachsen-Weimar-Eisenacher Enklaven Seebach und Kleinkröbnitz, die Sachsen-Coburg-Saalfelder Enklave Rödelwitz sowie die preußischen Enklaven Abtlöbnitz, Kischlitz und Wandersleben. Hauptstadt und Regierungssitz ist Gotha, Residenzen befinden sich in Gotha, Eisenberg und Altenburg. Nach dem Tod des letzten Herzogs der Gotha-Altenburger 1825 wird das Herzogtum im Folgejahr aufgelöst und die Güter auf die neugegründeten Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Meiningen aufgeteilt.

 

Geographie/Topographie

Für die Fläche des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg liegen für das Jahr 1820 keine genauen Angaben vor, der GIS-Wert beträgt 2.878km². Sachsen-Gotha-Altenburg liegt in Thüringen. Der Thüringer Wald macht den Großteil des Gothaer Landesteils aus und hat dort mit dem Großen Beerberg (983m), Schneekopf (978m) und Inselsberg (915m) auch seine höchsten Erhebungen. Die Flüsse Ilm, Unstrut, Gera und Ohra fließen zur Saale. Zum Flussgebiet der Werra gehören Hasel mit Schwarza, Schmalkalde und Hörsel. Im Norden des Landesteils findet sich fruchtbarer Boden, der Süden ist ausgesprochen waldreich.
Der Osten des Altenburger Landesteils gehört dem sehr fruchtbaren vogtländischen Bergland an. In Nord-Südrichtung wird das Gebiet von der Pleiße durchzogen, welche Sprotta und Wihra aufnimmt. Der westliche Teil ist gebirgig, liegt teils im osterländischen Plateauland, teils auf der thüringischen Hochfläche und erreicht nördlich von Hohendorf bei Eisenberg eine Höhe von 333m. Hier ist der Boden nicht sehr ergiebig, dafür gibt es ausgedehnte Waldflächen. Hauptfluss ist die Saale, in welche Orla und Roda fließen. Eine Mineralquelle findet sich in Ronneburg. Das Klima ist weitgehend mild, in den Gebirgsgegenden etwas rauer.

 

Geschichte bis 1815/20

Die 976 erstmals urkundlich erwähnte Altenburg im Pleißnerland war seit 1328 im Besitz der Wettiner und fiel 1485 an die ernestinische Linie des Hauses. Von 1603 bis 1672 war Altenburg Hauptstadt des durch Teilung von Sachsen Weimar begründeten Fürstentums Sachsen-Altenburg, zu dem die Gebiete Altenburg, Coburg, Hildburghausen, Meiningen und Römhild gehörten. Das 775 erstmals erwähnte Gotha fiel 1247 an die Wettiner Markgrafen von Meißen und war vom 13. bis zum 15. Jahrhundert Mainzer Lehen. Bei der Neuverteilung der ernestinischen Güter des Hauses Wettin 1640 fiel Gotha als eigenes Herzogtum an Ernst den Frommen (1601-1675). Es umfasste Stadt und Amt Gotha, die Ämter Tenneberg, Reinhardtsbrunn, Georgenthal, Zella, Wachsenburg, Volkenroda und Tonna sowie den unter gothaischer Oberhoheit stehenden Teil der Grafschaft Gleichen. 1660 kamen das Amt Themar als Teilerbe der Grafschaft Henneberg, 1663 die Herrschaft Kranichfeld und schließlich 1672 der größte Teil des Altenburger Erbes hinzu. Nach dem Tod Herzog Ernst des Frommen 1675 und Aufteilung des Besitzes unter seinen sieben Söhnen im Jahre 1680 begründete der älteste Sohn Friedrich I. (1646-1691) die Linie Sachsen-Gotha-Altenburg mit der Hauptstadt Gotha. Zum Staatsgebiet gehörten zunächst die Gebiete um Gotha und Altenburg. 1685 führte Friedrich I. die Primogeniturerbfolge ein, um weitere Teilungen zu verhindern. Nach dem Tod von Friedrichs Bruder Christian (1653-1707) kamen Sachsen-Eisenberg und nach dem Tod von Friedrichs Bruder Heinrich (1650-1710) ein Drittel von Sachsen-Römhild hinzu, welches bis 1826 von Sachsen-Gotha-Altenburg und Sachsen-Meiningen gemeinsam verwaltet wurde. Im Jahre 1806 trat Sachsen-Gotha-Altenburg dem Rheinbund bei.

 

Staats- und Regierungsform, Herrscherhaus

Das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg ist eine Monarchie. Die regierenden Herzöge stammen aus der Gotha-Altenburger Linie des sachsen-ernestinischen Hauses. Auf August von Sachsen-Gotha-Altenburg (reg. 1804-1822) folgt sein Bruder Friedrich IV. (reg. 1822-1825). Die Landstände, die für den Gothaer und für den Altenburger Landesteil getrennt bestehen, haben lediglich beratende Funktion. Mit dem Tod Friedrichs IV. am 11. Februar 1825 erlischt die Linie Sachsen-Gotha-Altenburg. Nach Vermittlung König Friedrich Augusts I. von Sachsen (reg. 1763-1827) unter den erbberechtigten ernestinischen Häusern übernimmt Friedrich von Sachsen-Hildburghausen 1826 als Friedrich von Sachsen-Altenburg (reg. 1826-1834) die Regierung des aus dem Altenburger Landesteil neugegründeten Herzogtums Sachsen-Altenburg. Der Gothaer Landesteil fällt an das 1826 neugegründete Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.

 

Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur

Als Mittelbehörden bestehen im Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg die Fürstentümer Gotha und Altenburg. An Unterbehörden gibt es seit 1815 im Fürstentum Gotha die Ämter Georgenthal, Gotha, Ichtershausen, Kranichfeld, Reinhardsbrunn mit Sitz in Schloss Tenneberg, Schwarzwald mit Sitz in Zella-St.Blasii, Tenneberg, Tonna mit Sitz in Gräfentonna, Volkenroda, das von Ichtershausen mitverwaltete Amt Wachsenburg sowie der Kanzleibezirk Ohrdruf, der ein Amt unter Verwaltung des Fürsten von Hohenlohe ist. Im Fürstentum Altenburg bestehen die Ämter Altenburg, Camburg, Eisenberg, Leuchtenburg-Orlamünde mit Sitz in Kahla, Roda und Ronneburg. Das Kondominat Römhild wird gemeinsam mit Sachsen-Meiningen verwaltet, wobei Gotha ein Drittel und Meiningen zwei Drittel des Gemeinschaftsamts zugeordnet sind. Mit den anderen Herzogtümern der sachsen-ernestinischen Linie sowie den reußischen Fürstentümern ist die Justiz des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg dem Ober-Appellationsgericht in Jena unterstellt. Die Schwarzburg-Rudolstädter Enklave Seebergen fällt 1823 an Sachsen-Gotha-Altenburg. Nach der Auflösung des Herzogtums 1826 werden die Gebiete folgendermaßen verteilt: Das Fürstentum Altenburg mit Stadtroda wird zum neugegründeten Herzogtum Sachsen-Altenburg, das Fürstentum Gotha fällt an das neugegründete Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Sachsen-Meiningen erhält den Gothaischen Anteil am Kondominat Römhild sowie Camburg und die Exklave Kranichfeld.

 

Bevölkerung

Nach amtlicher Zählung von 1816 hat das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg eine Bevölkerungszahl von 103.534. Bis 1825 erhöht sich die Einwohnerzahl um 11% auf 114.853. In den Jahren 1816/17 zählt die Hauptstadt Gotha 10.604 Einwohner.
Die Bevölkerung Sachsen-Gotha-Altenburgs gehört zum Großteil der evangelisch-lutherischen Glaubensrichtung an.

 

Wirtschaft

Gewerbe und Industrie

1757 wird in Gotha die erste Porzellanfabrik auf thüringischem Boden gegründet. Von 1807 bis 1883 ist die Porzellanmanufaktur im Besitz der Familie Henneberg, die sich vor allem durch die hohe künstlerische Qualität der Gothaer Porzellane einen Namen macht.

Handel

Der Unternehmer Ernst Wilhelm Arnoldi (1778-1841), einer der bedeutendsten Propagandisten der deutschen Zollunion, gründet 1818 in Gotha die erste deutsche Handelsschule. Mit Gründung der "Feuerversicherungsbank für Deutschland" 1820, und vor allem der noch heute bestehenden "Gothaer Lebensversicherung" 1827 durchbricht er das englische Monopol im Versicherungswesen.

 

Verkehr

Zur Verkehrsentwicklung Sachsen-Gotha-Altenburgs im Zeitraum von 1815 bis 1825 liegen keine genauen Daten vor. Spätere Angaben zum Gothaer Landesteil sind unter der Staatenbeschreibung Sachsen-Coburg und Gotha aufgeführt, Daten zum Altenburger Landesteil finden sich unter Sachsen-Altenburg.

 

Kultur und Bildung

1775 wird im Gothaer Residenzschloss Friedenstein das erste deutschsprachige Hoftheater eingerichtet, welches durch Festanstellung und Pensionsberechtigung der Darsteller erstmals finanzielle und soziale Sicherheit für Schauspieler gewährt. Im Jahre 1811 gründet Friedrich Arnold Brockhaus (1772-1823) eine Verlagsbuchhandlung in Altenburg und beginnt mit der Herausgabe seiner ersten Enzyklopädie, dem "Conversations-Lexicon oder encyklopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände" sowie des "Handbuchs der deutschen Literatur". Im Jahr 1817 siedelt Brockhaus nach Leipzig über.
Carl Joseph Meyer (1796-1856) gründet 1826 in Gotha seinen Verlag, den er allerdings zwei Jahre später nach Hildburghausen im Herzogtum Sachsen-Meiningen verlegt.
Bereits 1778 hatte Justus Perthes (1749-1816) in Gotha eine Verlagsgemeinschaft gegründet, die seit 1785 eigenverantwortlich unter dem Namen "Geographische Verlagsanstalt Justus Perthes" firmiert und neben dem Gothaischen Genealogischer Hofkalender, kurz "der Gotha" genannt, Atlanten, Landkarten und Schulwandkarten von Weltruf herstellt.
Zur bildungspolitischen Entwicklung Sachsen-Gotha-Altenburgs im Zeitraum von 1815 bis 1825 liegen keine genauen Daten vor. Spätere Angaben zum Gothaer Landesteil sind unter der Staatenbeschreibung Sachsen-Coburg und Gotha aufgeführt, Daten zum Altenburger Landesteil finden sich unter Sachsen-Altenburg.

 

Zugehörigkeit zu Staatengemeinschaften, Zollsystemen und Zollvereinen

Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird Sachsen-Gotha-Altenburg von dem Geheimen Rat Friedrich August Freiherr von Minkwitz (1753-1823) vertreten. Seit 1815 ist das Herzogtum Mitglied des Deutschen Bundes und führt im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) eine eigene Stimme. Im "Engeren Rat" teilt es sich dagegen eine Stimme mit den anderen herzoglich-sächsischen Häusern Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Coburg-Saalfeld.

 

Territoriale Entwicklung ab 1826/Kulturerbe

Mit dem Tod Herzog Friedrichs IV. (1774-1825) am 11. Februar 1825 erlischt das Haus Sachsen-Gotha-Altenburg. Gemäß Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen (1750-1827) vom 12. November 1826 erfolgt eine umfassende Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer: Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Hildburghausen werden aufgelöst, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha entstehen neu und Sachsen-Meiningen verdoppelt sein Staatsgebiet. Im Zuge dessen geht der Gothaer Landesteil Sachsen-Gotha-Altenburgs an das neu geschaffene Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, der Altenburger Landesteils wird zum Herzogtum Sachsen-Altenburg. Gotha bleibt als Hauptstadt, Regierungssitz und Residenz erhalten, muss sich diesen Status im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha nun allerdings mit Coburg teilen. Die Residenzstadt Altenburg wird Hauptstadt und Regierungssitz Sachsen-Altenburgs.

 

Verwendete Literatur