III Dokmentation und Datensätze

Staaten

Mecklenburg-Strelitz (1820-1914)

 

Staatsgebiet

Das Staatsgebiet des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz befindet sich in Norddeutschland und besteht aus zwei getrennt voneinander liegenden Landesteilen, dem Fürstentum Ratzeburg und dem Herzogtum Strelitz. Das Fürstentum Ratzeburg liegt zwischen Lübeck, Lauenburg und Mecklenburg-Schwerin, das Herzogtum Strelitz grenzt westlich an Mecklenburg-Schwerin und ist ansonsten von Preußen umgeben. Zu Mecklenburg-Strelitz gehören sieben Exklaven: Horst, Mannhagen und Walksfelde befinden sich im Herzogtum Lauenburg, Gevezin, Dodow, Vietzen-Gaarz und Bennin im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Innerhalb des Staatsgebietes von Mecklenburg-Strelitz befinden sich die Mecklenburg-Schweriner Enklave Ahrensberg und die preußische Enklave Klein Menow. Haupt- und Residenzstadt ist Neustrelitz.

 

Geographie/Topographie

Für das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz wird 1840 eine Fläche von 52 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 2.599km² (1820). Mecklenburg-Strelitz bildet einen Teil der norddeutschen Tiefebene und ist zur Hälfte ein bis 60m über dem Meeresspiegel liegendes Flachland. Die andere Hälfte bildet ein breiter, von Südosten nach Nordwesten verlaufender Landrücken, der die Wasserscheide zwischen den nordwärts zur Ostsee und südwärts zur Elbe abfließenden Gewässern bildet und wegen seiner zahlreichen Seen "Mecklenburgische Seenplatte" genannt wird. Die höchste Erhebung bildet in Mecklenburg-Strelitz der Helpter Berg bei Woldeck mit 179m. Von den vorhandenen 132 Seen sind die bedeutendsten der Galenbecker- und Tollensesee, die mit dem Wanzkaer- und Liebsee zusammenhängen sowie der Luzin- und Zierkersee, die mit dem Dretzsee, Karwitzer- und Zanzensee zusammenhängen. Die bedeutendsten Flüsse des Landes sind die Wakenitz, die den Ratzeburger See über die Trave bei Lübeck mit der Ostsee verbindet sowie die Havel und die Tollense. Mecklenburg-Strelitz gehört zur gemäßigten Klimaregion. Aufgrund der zahlreichen Seen herrscht eine feuchte Atmosphäre vor.

 

Geschichte bis 1815/20

Mecklenburg-Strelitz entstand 1701 durch Teilung des mecklenburgischen Territoriums in die zwei Linien Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Es bestand im Wesentlichen aus der Herrschaft Stargard und dem Fürstentum Ratzeburg (mit Dominsel aber ohne die Stadt Ratzeburg), welche durch das Staatsgebiet von Mecklenburg-Schwerin voneinander getrennt waren. In dem der Teilung zugrundeliegenden "Hamburger Vergleich" vereinbarten beide Herzogtümer für die Erbfolge die Primogeniturordnung und verständigten sich darauf, dass die Gerichte, die Landtage und die Union der Stände für beide Landesteile gemeinsam fortbestehen sollten. Ausgenommen von dieser gemeinsamen Landesverfassung war allerdings das Fürstentum Ratzeburg. Mit dem Fürstentum Ratzeburg war eine Stimme auf den Reichs- und Kreistagen des Heiligen Römischen Reiches verbunden. Somit gelangte der Strelitzer Landesherr in den Rang eines Reichsfürsten. 1808 trat Mecklenburg-Strelitz dem Rheinbund bei, stellte sich aber 1813 auf die Seite der Gegner Napoleons und wurde auf dem Wiener Kongreß von 1815 zum Großherzogtum erhoben.

 

Staats- und Regierungsform, Herrscherhaus

Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz ist eine Monarchie. Nacheinander regieren Karl II. (seit 1815 Großherzog; reg. 1794-1816), Georg (reg. 1816-1860), Friedrich Wilhelm (reg. 1860-1904), Adolf Friedrich V. (reg. 1904-1914) und Adolf Friedrich VI. (reg. 1914-1918). Nach dem Freitod des letzten Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz übernimmt Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin am 23. Februar 1918 die Verweserschaft, dankt aber bereits am 14. November 1918 für beide Großherzogtümer ab. Die ständisch-feudale Verfassung gilt für die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz gemeinsam. Sie basiert auf der "Union der Prälaten, Mannen und Städte der mecklenburgischen Lande" vom 1. August 1523, dem Haus- und Erbvertrag von 1701 und dem landesgrundgesetzlichen Erbvergleich vom 18. April 1755. Während in den Domanialgebieten die Großherzöge die alleinigen Gesetzgeber sind, ist für Rittergüter und Städte die maßgebende gesetzgebende Körperschaft der gemeinsame Landtag der ständischen Vertreter. Der Landtag tritt in jährlichem Wechsel in Malchin und Sternberg zusammen, die sich beide im Schweriner Landesteil befinden. Er setzt sich aus Vertretern der Ritterschaft, die ihre Güter vertreten und der Landschaft, die die Städte und ihre Einwohner vertreten, zusammen. Die Einwohner des Domaniums sind auf dem Landtag ebenso wenig vertreten, wie das außerhalb der ständischen Verfassung stehende Fürstentum Ratzeburg und die Stadt Neustrelitz. 1869 erhält das Fürstentum Ratzeburg einen eigenen Landtag, der aber erst nach einer Verfassungsänderung 1906 zusammentritt.
Im Zuge der Revolution von 1848/49 beendet das Staatsgrundgesetz vom 10. Oktober 1849 kurzzeitig die Ständeherrschaft und begründet eine konstitutionell-parlamentarische Staatsordnung. 1850 wird das Staatsgrundgesetz wieder aufgehoben, die ständisch monarchische Staatsform restauriert und der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 wieder in Kraft gesetzt. Alle Versuche zur Reform dieses Regierungssystems scheitern bis 1918 vornehmlich am Widerstand der privilegierten Stände und des Großherzogs.

 

Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur

Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz verfügt nicht über Mittelbehörden. Es besteht aus dem Herzogtum Strelitz (auch Kreis Stargard genannt) und dem Fürstentum Ratzeburg. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz haben beide ihre mittelalterliche Feudalstruktur beibehalten: Der Grundbesitz verteilt sich auf das großherzogliche Domanium, die Ritterschaft und die Städte, wobei der Großherzog und die Ritterschaft zusammen über rund 90% des Grundbesitzes verfügen. Bis 1920 wird die innere Landesverwaltung unter der Leitung des Staatsministeriums in den Städten und deren Gütern von den Magistraten, in den Domänen von den großherzoglichen Ämtern, in den ritterschaftlichen Gütern von den Gutsbesitzern unter einer gewissen Mitwirkung der großherzoglichen Ämter und in den Besitzungen der Klöster von deren Beamten gehandhabt. Die niedere Gerichtsbarkeit wird in den Domänen von den Amtsgerichten, in den ritterschaftlichen und übrigen Landgütern von den Patrimonialgerichten, in den Städten von großherzoglichen Stadtrichtern ausgeübt. Die oberste Gerichtsinstanz für beide mecklenburgischen Großherzogtümer befindet sich von 1818 bis 1840 in Parchim, danach in Rostock. 1821 gibt Mecklenburg-Strelitz die Exklave Bennin im Tausch gegen Anteile an den Dörfern Grieben und Lübseerhagen an Mecklenburg-Schwerin ab.

 

Bevölkerung

Nach der Bundesmatrikel von 1818 hat das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz 71.769 Einwohner. Bis 1851 steigert sich die Einwohnerzahl um 39% auf 99.628. In der zweiten Jahrhunderthälfte ist der Bevölkerungszuwachs nicht mehr so hoch, die Bevölkerungszahl liegt im Jahr 1900 bei 102.602 Einwohnern. Der Anteil der Stadtbewohner liegt 1851 bei 34% und steigert sich bis 1900 auf 49%. Im Jahre 1905 hat die Hauptstadt Neustrelitz 11.656 Einwohner. Hinsichtlich der Konfession gehören die Einwohner von Mecklenburg-Strelitz um 1862 zu 99% dem evangelisch-lutherischen Glauben an. Es werden lediglich 1% Juden angegeben. Für das Jahr 1900 wird zudem ein Anteil von 1,5% für Personen katholischer Glaubensrichtung angegeben, wohingegen der Anteil der jüdischen Bevölkerung auf 0,3% gesunken ist.

 

Wirtschaft

Bodennutzung und Landwirtschaft

Die Landwirtschaft ist der Hauptwirtschafts- und Erwerbszweig in Mecklenburg-Strelitz. Noch 1908 werden ca. 58% der Fläche landwirtschaftlich genutzt und 21% für die Forst- und Holzwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Produkte entsprechen im Wesentlichen denen von Mecklenburg-Schwerin. Der Viehbestand liegt 1900 bei 19.051 Pferden, 51.899 Rindern, 128.610 Schafen, 8.593 Ziegen, 71.683 Schweinen und 11.177 Bienenstöcken.

Gewerbe und Industrie

Die gewerbliche und industrielle Entwicklung in Mecklenburg-Strelitz ist nicht sehr bedeutend. Lediglich das im 18. Jahrhundert vornehmlich in Neubrandenburg und Wesenberg angesiedelte Weber- und Tuchmachergewerbe sowie einige Glashütten ergänzen die dominierende Land- und Forstwirtschaft.

Handel

Mecklenburg-Strelitz exportiert vor allem Tabak, Holz, Getreide und Glas. Ein wichtiger Pferdemarkt befindet sich in Neubrandenburg.

Währung, Maße, Gewichte

Maße, Gewichte und Währung entsprechen im Wesentlichen denen von Mecklenburg-Schwerin.

 

Verkehr

Kunststraßen/Chausseen

Um 1900 bestehen in Mecklenburg-Strelitz 276km Chausseestrecke.

Eisenbahnen

Um 1900 umfasst die Eisenbahnstrecke in Mecklenburg-Strelitz 291km, davon 73km unter preußischer Verwaltung. Die erste Anbindung an das Eisenbahnnetz stellt der 1864 hergestellte Anschluss an die Friedrich-Franz-Bahn von Güstrow über Malchin nach Neubrandenburg dar. 1877 folgt die neue Eisenbahnverbindung von Berlin nach Stralsund, die über die Stationen Fürstenberg, Neustrelitz, Stargard und Neubrandenburg durch Mecklenburg-Strelitz führt. 1886 eröffnet die Eisenbahnverbindung von Neustrelitz über Waren nach Rostock und Warnemünde. 1894 entsteht die Mecklenburgische Friedrich-Wilhelm-Eisenbahngesellschaft (MFWE). Als rein private Aktiengesellschaft unterhält sie eine Bahnstrecke von 114km.

Wasserstraßen

Einzig schiffbare Wasserstraße ist die Havel, die 1893 für Schiffe mit einer Tragfähigkeit bis zu 200t ausgebaut wird.

See- und Binnenhäfen

Einziger Binnenhafen ist Fürstenberg an der Havel.

 

Kultur und Bildung

1901 bestehen in Mecklenburg-Strelitz 233 Volks- und Bürgerschulen, darunter 218 Landschulen, in denen 16.057 Schüler von 382 Lehrkräften unterrichtet werden. Zudem gibt es ein Schullehrerseminar in Mirow, drei Gymnasien, zwei Realgymnasien und 4 höhere Töchterschulen. Die "Ministerial-Abteilung für Justiz, die geistlichen, die Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten" hat die Oberaufsicht über sämtliche Schul- und Bildungsanstalten inne. In Neustrelitz befindet sich seit 1778 das herzogliche Hoftheater.

 

Zugehörigkeit zu Staatengemeinschaften, Zollsystemen und Zollvereinen

Die Landstände in Mecklenburg bilden seit 1523 eine gemeinschaftliche Körperschaft, die " Landesunion/a>". Der gemeinsame Landtag ist die maßgebende gesetzgebende Körperschaft für Mecklenburg-Strelitz und . Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird Mecklenburg-Strelitz durch Staatsminister August Otto Ernst Freiherr von Oertzen (1777-1837) vertreten. Seit 1815 ist das Großherzogtum Mitglied des Deutschen Bundes und führt im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) eine Stimme. Im "Engeren Rat" teilt es sich dagegen eine Stimme mit Mecklenburg-Schwerin. 1867 tritt Mecklenburg-Strelitz dem Norddeutschen Bund bei und schließt sich 1868 dem Deutschen Zollverein an. 1871 wird das Großherzogtum Bundesstaat des Deutschen Reichs. Im Bundesrat hat Mecklenburg-Strelitz eine Stimme und entsendet einen Abgeordneten in den Reichstag.

 

Territoriale Entwicklung ab 1914/Kulturerbe

Im Zuge der politischen Umwälzungen nach dem Ersten Weltkrieg dankt Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin (1882-1945) am 14. November 1918 für beide Großherzogtümer ab. Am 29. Januar 1919 wird von der Verfassungsgebenden Versammlung das Landesgrundgesetz angenommen und der Freistaat Mecklenburg-Strelitz als parlamentarisch-demokratische Republik begründet. Zum 1. Januar 1934 werden Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz per Gesetz zum Land Mecklenburg vereinigt. Im Zuge des sogenannten Groß-Hamburg-Gesetzes vom 1. Oktober 1937 wird die Dominsel Ratzeburg der Stadt Ratzeburg und damit der preußischen Provinz Schleswig-Holstein zugeschlagen.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs zur sowjetischen Besatzungszone gehörend, wird Mecklenburg 1949 ein Land der Deutschen Demokratischen Republik. 1952 wird Mecklenburg aufgeteilt und mit den brandenburgischen Gebieten Uckermark und Westprignitz neu gegliedert in die Bezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Das ehemalige Fürstentum Ratzeburg ist dabei zwischen Schwerin und Rostock aufgeteilt, das ehemalige Herzogtum Strelitz (Kreis Stargard) gehört zum Bezirk Neubrandenburg. Am 3. Oktober 1990 entsteht das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit Schwerin als Hauptstadt. Im Zuge der Gebietsreform von 1994 wird der Landkreis Mecklenburg-Strelitz als einer von 12 Landkreisen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern gebildet. Im Jahr 2000 umfasst er eine Fläche von 2.089km² und hat 87.951 Einwohner. Kreisstadt ist Neustrelitz. Der ehemalige Ratzeburger Landesteil gehört zum Landkreis Nordwest-Mecklenburg.
Das ehemalige Residenzschloss Neustrelitz ist 1945 abgebrannt. Zu sehen sind aber noch die sternförmige, barocke Anlage der Stadt mit ihrem großen Marktplatz sowie der weitläufige Schlossgarten mit Orangerie, neogotischer Schlosskirche, Marstall, Hebetempel und Gedächtnishalle für Königin Luise von Preußen (1776-1810), einer geborenen Prinzessin zu Mecklenburg-Strelitz. An die Geschichte des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz erinnern zudem das Heimatmuseum Friedland, das Museum Burg Stargard, das Regionalmuseum Neubrandenburg und das Museum der Stadt Neustrelitz. Das Haus Mecklenburg auf der Ratzeburger Domhalbinsel beherbergt das Kulturzentrum der Stiftung Mecklenburg und widmet sich mecklenburgischer Kunst- und Kulturgeschichte.

 

Verwendete Literatur