III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Regierungsbezirk Schleswig (1868-1914)

 

Gebiet

Der preußische Regierungsbezirk Schleswig wird auf Grundlage der Kabinettsordre vom 20. Juni 1868 aus den Regierungsbezirken Schleswig und Holstein als alleinige Mittelbehörde der Provinz Schleswig-Holstein gebildet, Regierungssitz ist Schleswig. Gebiet und Grenzen entsprechen denen der Provinz Schleswig-Holstein. Der Regierungsbezirk setzt sich 1868 zusammen aus den zuvor zum Regierungsbezirk Schleswig gehörenden Kreisen Apenrade, Eckernförde, Eiderstedt, Fehmarn (Landschaft), Flensburg, Husum, Hadersleben, Schleswig, Sonderburg und Tondern sowie den zuvor zum Regierungsbezirk Holstein gehörenden Kreisen Altona-Stadt, Kiel, Norderdithmarschen, Oldenburg in Holstein, Pinneberg, Plön, Segeberg, Steinburg, Stormarn, Süderdithmarschen und Rendsburg.

Nach Eingliederung des Herzogtums Lauenburg in die Provinz Schleswig-Holstein wird 1876 der Kreis Herzogtum Lauenburg eingerichtet. Ab 1883 bildet Kiel und ab 1889 Flensburg einen eigenen Stadtkreis. Die 1891 von Großbritannien an das Deutsche Reich abgetretene Ostsee-Insel Helgoland wird als Landgemeinde dem Kreis Süderdithmarschen angegliedert. Ab 1901 bilden Wandsbek und Neumünster jeweils einen eigenen Stadtkreis. Der 1883 entstandene Landkreis Kiel wird 1907 in Kreis Bordesholm umbenannt.

Für den Regierungsbezirk Schleswig wird 1868 eine Fläche von 318 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 17.234km².
Die Einwohnerzahl liegt 1868 bei 985.238.