1858

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Oldenburg

 

Oldenburg erhält durch Verordnung vom 12. Juni 1858 eine neue Verwaltungsgliederung. Es entstehen 19 Amtsbezirke sowie drei Städte, die den Ämtern gleich gestellt sind. Die neue Vewaltungsgliederung betrifft auch die Insel Wangerooge.[1]

 

Osmanisches Reich

 

Mit dem 19. August 1858 werden die Vereinigten Fürstentümer Moldau und Walachei gegründet, aus denen später Rumänien hervorgeht. Sie stehen weiterhin unter Oberherrschaft des Sultans, sind aber in ihrer Verwaltung autonom.[2]

Im WebGIS von HGIS Germany liegen Moldawien und Walachei außerhalb des Kartenausschnitts.

 

Sachsen-Coburg und Gotha

 

Im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha erfolgt 1858 die Trennung von Verwaltung und Justiz. Für die Verwaltung werden vier Landratsämter geschaffen, daneben gibt es sieben Städte mit Eigenverwaltung. Lediglich in den Exklaven Königsberg, Volkenroda und Nazza versehen die Justizämter weiterhin auch Verwaltungsaufgaben. Auch die beiden bisherigen Landesregierungen für Coburg und für Gotha fallen 1858 weg. Das neu geschaffene Staatsministerium verwaltet die beiden Landesteile aber weiterhin getrennt voneinander.[3]

 

Schwarzburg-Rudolstadt

 

Das Landratsamt Rudolstadt fällt 1858 weg, seine Verwaltungsaufgaben gehen auf die Justizsämter Rudolstadt, Blankenburg, Leutenberg und Stadtilm über. Aus dem Landratsamt Frankenhausen wird ein Amtsbezirk für die Exklave Schlotheim ausgegliedert. Die Änderungen an der Verwaltungsstruktur betreffen auch die Exklaven Schwarzburg-Rudolstadts.[4]

 

Küstenlinie

 

In der Region Dithmarschen (Herzogtum Holstein) wird 1858 der Hedwiger Sommerkoog fertig gestellt. Er schützt mit einem etwa vier Meter hohen Deich ein kleineres Anwachsgebiet vor dem Hedwigenkoog von 1696.[5]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Bayern

 

In den Jahren 1848 bis 1858 tauschen die bayerischen Regierungsbezirke einige Gemeinden untereinander aus.[6]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 



[1] Vgl. Hartmann, Großherzogtum (Freistaat) Oldenburg, S. 151-215; Hoffmann, Niedersachsen, S. 138-140.

[2] Vgl. Vertrag über die Organisation der Fürstentümer Moldawien und Walachei zwischen Österreich, Frankreich, Großbritannien, Preußen, Russland, Sardinien und der Türkei vom 19. August 1858, abgedr. in: CTS, 119, S. 349-361.

[3] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 214-253.

[4] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 274-287.

[5] Vgl. Prange, Die Bedeichungsgeschichte der Marschen in Schleswig-Holstein, S. 13-18.

[6] Vgl. Die Volkszahl der Deutschen Staaten, Jg. 1879.