1856

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Bremen

 

Um Schmuggel zu verhindern, werden mit Vertrag vom 26. Januar 1856 bestimmte Gebiete Bremens Teil des Deutschen Zollvereins. Betroffen sind die Dörfer Kirchhuchting, Mittelshuchting, Brookhuchting, Varrelgraben und Grolland, die im Westen des Bremer Landgebiets liegen sowie ein Gebiet rechts des Flusses Wümme und des Hollerdeichs mit den Orten Butendieck und Timmerslohe im Osten Bremens. Die Zollverwaltung für die beiden Gebiete erfolgt nun durch Oldenburg bzw. durch Hannover.[1]

 

Oldenburg

 

Im oldenburgischen Landesteil Fürstentum Birkenfeld werden die Ämter aufgehoben. Ihre Kompetenzen gehen an die Bürgermeistereien über.[2]

 

Reuß jüngere Linie

 

Das Fürstentum Reuß jüngere Linie benennt 1856 seine drei Kreise Gera, Ebersdorf und Schleiz in Landratsämter um. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die Exklaven des Fürstentums.[3]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Neuenburg (Neuchâtel)

 

Seit dem Revolutionsjahr 1848 ist das in Personalunion mit Preußen verbundene Fürstentum Neuenburg (Neuchâtel) eine Republik. Im Herbst 1856 plant der royalistisch gesinnte Friedrich Graf Pourtalès-Steiger eine Gegenrevolution, der republikanische Staatsrat Neuenburgs wird in einem Handstreich gefangen genommen. Bereits im Oktober 1856 können sich die republikanischen Kräfte wieder durchsetzen und nehmen ihrerseits 530 Gefangene.[4]

Revolutionen und Kriegsereignisse bildet HGIS Germany nicht ab.

 

Österreich / Sachsen

 

Sachsen verzichtet mit Vertrag vom 30. September bzw. 4. Oktober 1856 auf seine Rechte an der Bergwerksnutzung in den böhmischen Bergrevieren Platten und Gottesgabe.[5]

Keine Änderung am Grenzverlauf, da das Gebiet bereits zuvor unter österreichischer Oberherrschaft stand.

 



[1] Vgl. Handelsvertrag und Übereinkunft zwischen Bremen und dem Zollverein vom 26. Januar 1856, abgedr. in: CTS, 114, S. 193-223. Siehe auch: Lührs, Bremen, S. 37.

[2] Vgl. Hartmann, Großherzogtum (Freistaat) Oldenburg, S. 237.

[3] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 308.

[4] Vgl. Grundriß, Band 12, S. 191.

[5] Vgl. Übereinkunft zwischen Österreich und Sachsen über die Beendung der gemeinsamen Nutzung der Bergreviere Platten und Gottesgabe vom 30. September 1856 bzw. vom 4. Oktober 1856, abgedr. in: CTS, 116, S. 1-4.