1848

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Deutscher Bund

 

Die preußische Preußen sowie ein Teil der Provinz Posen werden Teil des Deutschen Bundes. Beide Gebiete waren bisher nicht aufgenommen worden, da sie vor 1806 nicht zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten. In der Provinz Posen wird nur der westliche Teil mit überwiegend deutscher Bevölkerung zum Deutschen Bund zugehörig. Hierfür wird die Provinz durch eine in ihrem Lauf umstrittene Demarkationslinie in einen Teil innerhalb und einen Teil außerhalb des Deutschen Bundes getrennt.[1]

 

Hessen-Darmstadt

 

Das Großherzogtum Hessen-Darmstadt schafft mit dem Gesetz über die Neuorganisation der Verwaltung vom 31. Juli 1848 zehn Regierungsbezirke. Die überregionalen Aufgaben der bisherigen drei Bezirke werden weiterhin durch die Kommissionen der Provinzstädte übernommen. Diese übergeordnete Struktur wird in HGIS Germany auf der Verwaltungsebene der Provinzen geführt. Starkenburg wird in die vier Regierungsbezirke Darmstadt, Dieburg, Heppenheim und Erbach eingeteilt, übergeordnete Aufgaben übernimmt die Kommission in Darmstadt. Oberhessen gliedert sich in die fünf Regierungsbezirke Biedenkopf, Alsfeld, Gießen, Friedberg und Nidda. Sitz der Provinz ist in Gießen. Rheinhessen wird zunächst nicht aufgegliedert, hier entspricht der einzige Regierungsbezirk Mainz der gesamten Provinz. Bei diesen neuen Regierungsbezirken entspricht der Name des Bezirks jeweils auch der Bezirkshauptstadt.[2]

 

Holstein / Schleswig

 

Der Waffenstillstandsvertrag von Malmö vom 26. August 1848 beendet den Deutsch-Dänischen-Krieg. Der Konflikt war dadurch entstanden, dass der neue dänische König Friedrich VII. (1808-1863) Schleswig enger an Dänemark binden wollte, während in Holstein und Schleswig im Laufe der revolutionären Entwicklungen des Jahres 1848 die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund gefordert wurde.[3] An dem bewaffneten Konflikt um Schleswig beteiligten sich preußische Truppen und ein Korps des Deutschen Bundes. Der Vertrag von Malmö legt eine neue gemeinsame Regierung für Holstein und Schleswig fest. Sie regiert im Namen des dänischen Königs, bei ihrer Berufung hat aber der preußische König Mitspracherecht.[4]

 

Frankreich

 

Der französische König Louis Phillipe (1773-1850) dankt im Februar 1848 ab. Eine provisorische Regierung übernimmt zunächst die Macht und ruft eine Republik aus. Im April 1848 findet die Wahl zur Nationalversammlung statt, im Dezember gewinnt Prinz Charles Louis Napoleon (1808-1873), ein Neffe Napoleons I., die Präsidentschaftswahlen.[5]

 

Österreich, Illyrien

 

Das Königreich Illyrien, das die Gubernien Laibach und Küstenland umfasste, wird aufgelöst.[6] Die Zugehörigkeit zum Königreich Illyrien verzeichnet HGIS Germany bis 1847 durch einen Namenszusatz bei der Provinzbeschreibung. Dieser entfällt nun.

 

Österreich, Lombardo-Venetien

 

Im österreichischen Gubernium Lombardo-Venetien, das nicht zum Deutschen Bund gehört, kommt es 1848 zu Unruhen. Für die Lombardei bildet sich in Mailand eine provisorische Regierung. Sie beschließt die Trennung von Österreich und den Anschluss an das benachbarte Sardinien. Sardische Truppen rücken in die Lombardei ein, das Gebiet wird aber von österreichischen Truppen unter Feldmarschall Radetzky zurückerobert. Im August 1848 ist die österreichische Herrschaft in der Lombardei wieder hergestellt. In Venetien kapitulieren die Repräsentanten Österreichs nach den Unruhen und es wird eine unabhängige Republik Venetien proklamiert.[7]

 

Österreich, Ungarn

 

In Ungarn und den ungarischen Nebenländern bricht 1848 ein Bürgerkrieg aus. Nachdem im September der von Wien berufene außerordentliche Kommissar für Ungarn, Franz Philipp Graf von Lemberg (1791-1848), bei seiner Ankunft in Pest getötet wurde, werden ab Oktober 1848 österreichische Truppen nach Ungarn entsandt. Der österreichische Kaiser Ferdinand I. (1793-1875) dankt im Dezember 1848 zugunsten des neuen Kaisers Franz Joseph (1830-1916) ab. Diesen Thronwechsel erkennt die Regierung in Ungarn für die Stephanskrone jedoch nicht an.[8]

Revolutionen und Kriegsereignisse bildet HGIS Germany nicht ab. Um auf die Situation in Österreich und Ungarn hinzuweisen, erhalten die historisch-geographischen Namen für die Gebiete Ungarn, Slowakei, Kroatien, Dalmatien den Zusatz „Bürgerkrieg“.

 

Österreich / Sachsen

 

Österreich tauscht mit dem Königreich Sachsen exklavierte Gebiete aus. Mit Vertrag vom 5. März 1848, der innerhalb von sechs Wochen in Kraft tritt, erhält Sachsen die österreichische Exklave Leutersdorf mit den Orten Neu- und Niederleutersdorf, Neuwalde und Josephsdorf. Die sächsische Exklave Neudörfel kommt an Österreich.[9]

 

Preußen, Neuchâtel

 

In Neuchâtel (Neuenburg) wird am 30. April eine Verfassung verabschiedet, durch die Neuchâtel eine Republik wird. Das in der Schweiz gelegene Neuchâtel ist mit dem Königreich Preußen in Personalunion verbunden. Preußen erkennt deshalb die Änderung der Staatsform nicht an.[10]

 

Reuß-Schleiz / Reuß jüngere Linie

 

Fürst Heinrich LXXII. von Reuß-Ebersdorf und Lobenstein (1797-1853) dankt 1848 zugunsten der Linie Reuß-Schleiz ab. Die zwei Fürstentümer Schleiz, Ebersdorf und Lobenstein sowie das bisher gemeinsam verwaltete Reuß-Gera werden zum Fürstentum Reuß jüngere Linie vereinigt.[11]

 

Sachsen-Coburg und Gotha

 

Der standesherrliche Verwaltungsbezirk „Fürstlich Hohenlohe-Gräflich Gleichensche Kanzlei zu Ohrdruf“ wird in ein Justizamt umgewandelt. Betroffen hiervon ist auch die Exklave Werningshausen.[12]

 

Küstenlinie

 

Im Jahr 1848 werden zwei Deiche fertig gestellt, die am Jadebusen und bei Husum Land gewinnen. Bei Husum entsteht der so genannte Dockkoog als Vorarbeit für den geplanten Ausbau des Husumer Hafens.[13]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Gesamter Beobachtungsraum: Deutscher Bund

 

Im Jahr 1848 erleben die Staaten des Deutschen Bundes, aber auch das benachbarte europäische Ausland, eine nationale Erhebung, die als 1848er-Revolution oder auch als Märzrevolution bezeichnet wird. In den deutschen Staaten bringt die Bevölkerung liberale Forderungen nach mehr Demokratie, Pressefreiheit, Einführung einer Verfassung und nach einem geeinten deutschen Gesamtstaat vor. Im Laufe des Jahres 1848 kommt es aber auch zu Aufständen und Unruhen, die teils mit militärischen Mitteln niedergeschlagen werden. Im Mai wird eine gesamtdeutsche Nationalversammlung gewählt, die am 18. Mai 1848 in Frankfurt zusammentritt. Diese stellt eine provisorische Zentralgewalt, die die bisherigen Organe des Deutschen Bundes ablöst. Als so genannter Reichsverweser wird der österreichische Erzherzog Johann (1782-1859) berufen. Die Nationalversammlung berät in den Jahren 1848/49 über eine Verfassung für ein Gesamtdeutschland, bleibt sich aber in vielen Kernfragen, wie Staatsform oder die Zugehörigkeit Österreichs, uneinig.[14]

Revolutionen und Kriegsereignisse bildet HGIS Germany nicht ab.

 

Braunschweig

 

Zum 1. Juli 1848 werden die braunschweigischen Ortschaften Hohenbüchen, Brunkensen, Coppengrave und Lütgenholtensen sowie das Gasthaus am Jerzer-Berge dem Steuerverein angeschlossen.[15]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Hannover

 

In der hannoveranischen Stadt Harburg bei Hamburg wird ein Freihafen errichtet.[16]

Informationen zu Städten bietet HGIS Germany nur für Berlin, Dresden, Hannover, Karlsruhe, München und Stuttgart sowie für die Stadtstaaten, die als Polygone dargstellt sind.

 

Holstein / Schleswig

 

Seit Ausbruch des Krieges gehören Schleswig und Holstein nicht mehr zum Dänischen Zollverband, sie werden zum Zollausland erklärt.[17]

Revolutionen und Kriegsereignisse bildet HGIS Germany nicht ab.

 

Oldenburg

 

Das oldenburgische Fürstentum Lübeck, das über das Holsteinische Zollsystem Teil des Dänischen Zollverbands ist, ist auch von den Entwicklungen in Schleswig und Holstein betroffen.[18]

Revolutionen und Kriegsereignisse bildet HGIS Germany nicht ab.



[1] Vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 2, S. 640-643; Rhode, Polen und die polnische Frage von den Teilungen bis zur Gründung des Deutschen Reiches, S. 719-720.

[2] Vgl. Franz, Hessen, S. 286; Klein, Hessische Staaten, S. 665; Reuling, Verwaltungseinteilung 1821-1855, S. 168-173.

[3] Tatsächlich beschließt das Vorparlament am 31. März die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund. Die Bundesversammlung wie die im Mai gewählt Nationalversammlung bestätigen diesen Beschluss allerdings nicht. Bei der Wahl zur Nationalversammlung werden aber fünf Abgeordnete aus Schleswig zugelassen. Vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 2, S. 668-672; Wilhelm Ribhegge, Das Parlament als Nation. Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, Düsseldorf 1998, S. 83.

[4] Vgl. Brandt, Geschichte Schleswig-Holsteins, S. 217-222; Hansen, Demokratie oder Nationalismus, S. 441-443; Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 2, S. 666-673; Heinz-Gerhard Haupt, Von der Französischen Revolution bis zum Ende der Julimonarchie, in: Ernst Hinrichs, Hg., Geschichte Frankreichs, Stuttgart 2002, S. 207-250, hier S. 248; Charlotte Tacke, Von der Zweiten Republik bis zum Ersten Weltkrieg, in: Ernst Hinrichs, Hg., Geschichte Frankreichs, Stuttgart 2002, S. 251-290, hier S. 253-256.

[5] Vgl. Gordon A. Craig, Geschichte Europas im 19. und 20. Jahrhundert, 2 Bde., Bd. 1: Vom Wiener Kongress bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1815-1914, München 1978, S. 105-112.

[6] Vgl. Hellbling, Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, S. 366; Gerhard Taddey, Küstenland, in: Gerhard Taddey, Hg., Lexikon der Deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitenwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges, Stuttgart 1977, S. 688.

[7] Vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 2, S. 565-566.

[8] Vgl. Jean Bérenger, Die Geschichte des Habsburgerreiches 1273 bis 1918, 2. Auflage, Wien etc. 1996, S. 599; Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 2, S. 566-570 sowie S. 712.

[9] Vgl. Grenzvertrag zwischen Sachsen und Österreich vom 5. März 1848, abgedr. in: CTS, 102, S. 109-156. Siehe auch: Blaschke, Königreich Sachsen und Thüringische Staaten, S. 632; Grundriß, Band 14, S. 15.

[10] Vgl. Grundriß, Band 12, S. 191.

[11] Vgl. Hagen Enke, ...zigmal Heinrich: Die Reußen, in: Konrad Scheurmann, Jördis Frank, Hg., Thüringen – Land der Residenzen 1485-1918. Neu entdeckt. Katalog zur 2. Thüringer Landesausstellung, Schloss Sondershausen, 15. Mai –3. Oktober 2004, 2 Bde., Bd. 1, Mainz 2004, S. 64-73, hier S. 67; Grundriß, 15, S. 6 und S. 307; Querfeld, Forschungen zur Geschichte des ehemaligen Reussenlandes, S. 105f.

[12] Vgl. Grundriß, 15, S. 242.

[13] Vgl. Prange, Die Bedeichungsgeschichte der Marschen in Schleswig-Holstein, S. 25-31; Sindwoski, Das ostfriesische Küstengebiet, S. 117-120.

[14] Vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 2, S. 502-633; Ribhegge, Das Parlament als Nation, S. 40f.

[15] Vgl. Deklaration zwischen Braunschweig und Hannover betreffend den Einschluss einiger braunschweigischer Dörfer in den Steuerverein vom 17. Juni 1848, abgedr. in: CTS, 102, S. 291-293.

[16] Vgl. Grundriß, Band 10, S. 236.

[17] Vgl. Ove Hornby, Die Frühindustrialisierung in Dänemark (ca. 1830-1870), in: Jürgen Brockstedt, Hg., Frühindustrialisierung in Schleswig-Holstein, anderen norddeutschen Ländern und Dänemark, Neumünster 1983 (= Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Schleswig-Holsteins, Bd. 5), S. 345-364, hier S. 348.

[18] Vgl. Hornby, Die Frühindustrialisierung in Dänemark, S. 348.