1821

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Hessen-Kassel

 

Das Kurfürstentum Hessen-Kassel erhält mit dem Organisationsedikt vom 21. August 1821 eine neue Verwaltungsstruktur. Das Land wird in vier Verwaltungsbezirke eingeteilt, die mit einer Regierungsbezirksstruktur vergleichbar sind. Im zeitgenössischen Sprachgebrauch werden diese Verwaltungseinheiten als „Provinzen“ bezeichnet. Die in Norden des Kurfürstentums gelegene Provinz Niederhessen umfasst auch die abgetrennt liegende Exklave Schaumburg (ehemalige Grafschaft Schaumburg). Im Gebiet der Provinz Niederhessen liegt die sog. Rothenburger Quart, ein Gebiet im Besitz der Nebenlinie Hessen-Rothenburg, das bis 1834 auch von dieser verwaltet wird. Sitz der Regierung ist in Kassel. Die Provinz Oberhessen besteht aus dem oberen Teil der ehemaligen Landgrafschaft Hessen sowie der vormaligen Grafschaft Ziegenhain. Die Regierung sitzt in Marburg. Zur Provinz Fulda gehört auch das in Thüringen gelegene Gebiet Schmalkalden mit der Exklave Barchfeld. Die Provinz Fulda besteht aus dem Großteil des ehemaligen Großherzogtums Fulda, dem vormaligen Fürstentum Hersfeld sowie dem Amt Friedewald. Sitz der Regierung ist Fulda. Die Provinz Hanau umfasst das Gebiet der ehemaligen Grafschaft Hanau sowie das zuvor zu Fulda gehörende Amt Salmünster. In der Provinz Hanau liegen zudem einige standesherrliche Ämter der Fürsten und Grafen von Isenburg und der Grafen von Degenfeld. Die Regierung sitzt in Hanau.[1]

 

Mecklenburg-Schwerin / Mecklenburg-Strelitz

 

Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin erhält das bisher zu Mecklenburg-Strelitz gehörende Dorf Bennin. Bennin bildete eine Enklave in Mecklenburg-Schwerin. Mecklenburg-Strelitz erhält im Gegenzug die bisherigen Schweriner Anteile an den Dörfern Grieben und Lübseerhagen.[2]

 

Preußen

 

Das Preußische Zollsystem von 1818 wird mit Kabinettsorder vom 19. November 1821 auch auf die vormals schwedischen Teile Pommerns, das so genannte Neuvorpommern, ausgedehnt.[3]

 


Sachsen-Weimar-Eisenach

 

Mit einem Hausvertrag vom 10. Oktober 1821 wird die Exklave Amt Oldisleben mit dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vereinigt. Oldisleben war seit 1641 Senioratsamt, die Einkünfte aus dem Amt Oldisleben und alle landeshoheitlichen Rechte standen jeweils dem Senior der ernestinischen Staaten[4] zu. Dieser Gemeinschaftsbesitz wird 1821 aufgehoben, das Gebiet geht endgültig an Sachsen-Weimar-Eisenach.[5] 

 

Küstenlinie

 

Auf der Halbinsel Eiderstedt entsteht in der Nähe von St. Peter-Ording der so genannte Wilheminenkoog.[6]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Bayern / Württemberg

 

In einem Vertrag vom 5. August 1821 wird festgelegt, dass der Lauf der Iller im Flussbett von 1815 die Grenze zwischen dem Königreich Württemberg und Königreich Bayern bildet.[7]

Es handelt sich hierbei nicht um eine Grenzänderung, sondern um eine erneute Festlegung einer bereits existierenden Grenze. HGIS Germany zeigt die Iller bereits seit 1820 als Grenzfluss zwischen Bayern und Württemberg.

 

Hohenzollern-Hechingen / Württemberg

 

Das Königreich Württemberg verzichtet auf seine Ansprüche an der Exklave Wilflingen. Die Territorialherrschaft über Wilflingen war zwischen den Grafen von Zollern und Österreich umstritten, da letztere seit etwa dem 16. Jahrhundert Rechte an der hohen Gerichtsbarkeit im Ort hatten. Württemberg machte als Rechtsnachfolger Österreichs in Hohenberg einen Anspruch auf Wilflingen geltend, verzichtet jedoch 1821 endgültig.[8]

HGIS Germany führt Wilflingen bereits seit 1820 beim Fürstentum Hohenzollern-Hechingen, denn bei dem Verzicht 1821 handelt es sich nicht um einen Besitzerwechsel, sondern um das Ende von Rechtsstreitigkeiten.

 



[1] Vgl. Eckhart Franz, Hessen 1820-1939, in: Verwaltungsgrenzen in der Bundesrepublik Deutschland seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Textband, Hannover 1977 (= Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Forschungs- und Sitzungsberichte, Bd. 110), S. 284-308, hier S. 285f; Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hrsg. von Walther Hubatsch, 22 Bde., Bd. 11: Hessen-Nassau (einschl. Vorgänger-Staaten), bearb. von Wolfgang Klötzer und Thomas Klein, Marburg 1979, S. 63-166; Ulrich Reuling, Verwaltungs-Einteilung 1821-1855. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968-1981, in: Fred Schwind, Hg., Geschichtlicher Atlas von Hessen: Text- und Erläuterungsband, Marburg 1984, S. 164-179, hier S. 166.

[2] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B: Mitteldeutschland, hrsg. von Thomas Klein, 22 Bde., Bd. 13: Mecklenburg, bearb. von Helge bei der Wieden, Marburg 1976, S. 28.

[3] Vgl. Karl Krökel, Das preußisch-deutsche Zolltarifsystem in seiner historischen Entwicklung seit 1818, Jena 1881 (= Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Bd. 8), S. 19; Erich Sandow, Pommern, in: Georg Wilhelm Sante, Hg., Geschichte der Deutschen Länder. „Territorien-Ploetz“. 2 Bde. Bd. 2: Die deutschen Länder vom Wiener Kongreß bis zur Gegenwart, Würzburg 1971, S. 118-142, hier S. 118f.

[4] Die so genannten ernestinischen Staaten sind 1821 das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach sowie die Herzogtümer Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Hildburghausen.

[5] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B: Mitteldeutschland, hrsg. von Thomas Klein, 22 Bde., Bd. 15: Thüringen, bearb. von Thomas Klein, Marburg 1983, S. 5 und S. 61.

[6] Vgl. Werner Prange, Die Bedeichungsgeschichte der Marschen in Schleswig-Holstein, in: Niedersächsischen Landesinstitut für Marschen und Wurtenforschung, Hg., Probleme der Küstenforschung im südlichen Nordseegebiet, Bd. 16, Wilhelmshaven, Hildesheim 1986, S. 1-54, hier S. 31.

[7] Vgl. Ulrike Redecker, Wilfried Schöntag, Beiwort zu den Karten „Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern 1815-1857“ und „Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern 1858-1936“, in: Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Hg., Historischer Atlas von Baden-Württemberg. Erläuterungen, 5. Lieferung, Stuttgart 1976, S. 1-24 (Abschnitt VII, 4-5), hier S. 19.

[8] Vgl. Casimir Bumiller, 900 Jahre Wilflingen. Geschichte einer hohenzollerischen Exklave, in: Hohenzollernsche Heimat 45 (1995), S. 2-7, hier S. 4.