Regierungsbezirk Hohenzollern-Sigmaringen

 

Nach der Abdankung des Fürsten Karl Anton (1811-1885) und der Übernahme durch Preußen 1850 wird das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen zwar in den preußischen Staat integriert, die Sigmaringer Regierung bleibt aber zunächst im Amt. Zu Hohenzollern-Sigmaringen gehören die acht Exklaven Thalheim, Thiergarten, Igelswies, Tautenbronn, Mühlhausen, Langenenslingen, Bärenthal und Achberg-Esseratsweiler sowie die Kondominate Emerfeld-Warmthal und Dürmentingen, die gemeinsam mit Württemberg verwaltet werden. Bei der Übernahme durch Preußen 1850 bestehen die Oberämter Ostrach, Wald, Sigmaringen, Strassberg, Gammertingen, Haigerloch und Glatt sowie die Obervogteiämter Achberg und Trochtelfingen. Mit Verordnung vom 7. Januar 1852 werden die Regierungen Hohenzollern-Hechingens und Hohenzollern-Sigmaringens zum gemeinsamen Regierungsbezirk Hohenzollernsche Lande (Sigmaringen) vereinigt.

 

 

Ausgangsjahr 1850

 

 

1.       Name

Hohenzollern-Sigmaringen

2.       Historische Bezeichnung

Fürstliche Regierung unter preußischem Kommissar

3.       Fläche (GIS-Wert)

903 km²

4.       Hauptstadt

Sigmaringen

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Preußen

6.       Provinz

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

9.       Existent bis

1852

 

 

 

 

Änderungen ab 1851

 

 

1852

 

 

 

9.       Existenz

Ende des Regierungsbezirks Hohenzollern- Sigmaringen